Fast neun Jahre Haft

Pädagogin quälte Stiefkinder: „Aber ich liebe sie“

Salzburg
18.06.2024 15:15

Der Staatsanwalt ist „sprachlos“ und selbst für die Richter des Oberlandesgerichtes Linz ist es „ein beispielloser Fall“: Acht Jahre und acht Monate lang muss eine Frau wegen Gewalt an ihren drei Stiefkindern in Haft. „Aber ich liebe sie“, beteuerte sie in ihren Schlussworten.

Die drei mittlerweile jugendlichen beziehungsweise erwachsenen Kinder haben eine über Jahre andauernde Tortur hinter sich: Wie das Gericht rechtskräftig feststellte, hatte die Stiefmutter die drei Kinder mit drakonischen Erziehungsmaßnahmen gequält. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung setzte es im Jänner 2023 im Landesgericht neun Jahre Haft – bei einem Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren.

Jahrelange Misshandlungen
Beim Berufungsprozess am Dienstag in Salzburg zitierte die Senatsvorsitzende aus dem Akt: zum Essen gezwungen, den Kopf in die Regentonne gesteckt, mehrfach kalt abgeduscht, nackt an die Wand gestellt, tagelang im Zimmer eingesperrt, die Treppe heruntergestoßen, zu stundenlangem Herumstehen oder Kniebeugen bis zur Erschöpfung gezwungen – und regelmäßige Ohrfeigen. Die drei Opfer – zwei Mädchen und ein Bub – waren bei den Misshandlungen zwischen fünf und neun Jahre alt, passiert ist es zwischen 2009 und 2018.

Taten mit „Überforderung“ erklärt
„Sie war überfordert“, meinte der Verteidiger und fand, dass die Strafe zu hoch sei. Die Frau, die bis vor kurzem noch als Pädagogin eine Kleinkinder-Gruppe leitete, meinte in ihren Schlussworten: „Ich habe Fehler gemacht, aber ich liebe die Kinder. Ich wollte nur das Beste für sie.“ Die Taten erklärte sie mit „Übermüdung“ wegen des Jobs. „Das lässt einen sprachlos zurück“, befand der Staatsanwalt und beantragte die Bestätigung der Strafe: „Die Sanktion ist angemessen.“

Klare Worte fand auch die Senatsvorsitzende: „Es ist erschreckend und nicht zu erklären. Das ist ein beispielloser Fall.“ Aufgrund der langen Verfahrensdauer – vor allem wegen eines Gutachtens – zog der Richter-Senat vier Monate ab. Heißt: Die Frau muss acht Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

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