EGMR-Schuldspruch
Flüchtigen mit Granaten getötet: Bulgarien verurteilt
Das Gericht entschied, dass dem flüchtigen Todor Dimow das Grundrecht auf Leben verwehrt worden war, daher soll Bulgarien seinen Erben - seiner Ehefrau und den zwei Söhnen - 50.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ihr Anwalt Michail Ekimdschiew meinte, dass sich jetzt die Staatsanwaltschaft einschalten solle, um gegen den Premier gerichtlich vorzugehen.
Nach Einsatz findet Polizei verkohlte Leiche des Verdächtigen
Zur Vorgeschichte: Am 10. und 11. Dezember 2003 organisierte die Polizei eine riesige Razzia – mit 71 Polizisten aus verschiedenen Bezirken plus 30 Anti-Terror-Sicherheitsleuten und 19 Grenzbeamten –, nur um einen einzigen Flüchtigen zu fassen. Todor Dimow sollte wegen Zuhälterei für sechs Monate ins Gefängnis, flüchtete und verschanzte sich in seiner Villa nahe Harmanli im Südosten Bulgariens.
Weil Dimow sich nicht ergeben wollte, übernahm General Bojko Borissow, der damalige Generalsekretär des Innenministeriums, persönlich die Leitung der Operationen. So befahl er, nachdem Rauchbomben nichts gebracht hatten, das Haus mit Granatwerfern zu beschießen, woraufhin das Haus in Flammen aufging. Nach dem Einsatz wurde Dimows verkohlte Leiche gefunden. Spätere Ermittlungen ergaben aber, dass sich der Verdächtige mit einer Handgranate selbst umgebracht hatte.
Borissow: "Würde es wieder tun"
Dieser Umstand war aber nicht maßgeblich bei der Beurteilung des Falles durch den Menschenrechtsgerichtshof, denn als wichtigster Beweis gegen Borissow galt ein von ihm gegebenes Interview. Im Gespräch mit der Tageszeitung "24 tschassa" im Jahr 2004 beteuerte der damalige Polizeichef, dass er den Befehl gegeben hatte und es wieder tun würde, wenn es ihm notwendig erscheint. Dabei gab Borissow zu: "Wenn jemand daran schuldig ist, dann bin ich es."
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