Kurze Hosen sind für den Ex-Judoprofi tabu – weil er auf seinen Knien Hakenkreuze eintätowiert hat. Doch auch eine Verurteilung wegen Wiederbetätigung zeigte bei ihm keine Wirkung. Ausgerechnet am Gefängnishof lief er wieder mit Shorts herum. Dafür bekam er jetzt die Rechnung präsentiert.
Ein Jahr bedingt hatte der Georgier im Oktober des Vorjahres für seine fragwürdigen und verbotenen Tattoos bekommen, musste aber in Haft zurück, weil noch andere Ermittlungen gegen ihn liefen.
Der „Schuss vor den Bug“ brachte aber kein Umdenken. Noch am selben Nachmittag und auch einige Tage später lief der 26-Jährige wieder in Shorts herum, und zwar beim Ausgang am Gefängnishof. „Unbelehrbar“, meinte die Staatsanwältin, der Angeklagte dagegen sprach von einem „Versehen“.
Angeklagter nahm Strafe an
Die Geschworenen hatten kein Verständnis für die Argumente des Georgiers und sprachen ihn einstimmig der Wiederbetätigung schuldig. Die zwei Jahre Haft nahm der Angeklagte sofort an, aber die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben. Geht sie in Berufung, kann die Strafe jetzt nur gleich bleiben oder höher werden.
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