Mit Jaguar geflüchtet

Raser in Wien wegen versuchten Mordes angeklagt

Wien
24.05.2024 14:39
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen rücksichtlosen Raser, der sich am 10. Dezember vergangenen Jahres einer Polizeikontrolle entzogen und der Exekutive eine kilometerlange Verfolgungsjagd quer durch die Stadt geliefert hatte, wegen versuchten Mordes angeklagt. Der 34-Jährige, der sich in U-Haft befindet, bestreitet den ihm unterstellten Tötungsvorsatz. 

 „Das ist kein versuchter Mord. Das ist allenfalls eine Nötigung“, sagte sein Verteidiger Rudolf Mayer Freitagmittag. Der gebürtige Serbe besitzt keinen Führerschein, der von ihm gelenkte Jaguar war nicht für den Verkehr zugelassen. Außerdem stand der 34-Jährige unter dem Einfluss von Cannabis, als Beamte ihn am Gaudenzdorfer Gürtel einer routinemäßigen Kontrolle unterziehen wollten. Statt anzuhalten, drückte der Mann aufs Gaspedal. 

Opfer mit Knochenbrüchen im Spital
Auf der Flucht vor der Polizei missachtete der Jaguar-Fahrer mehrere rote Ampeln. Er fuhr einen Radfahrer nieder und krachte gegen ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug, wobei die Beifahrerin im anderen Auto ebenso schwer verletzt wurde wie der 46 Jahre alte Radler. Beide landeten mit Knochenbrüchen im Spital.

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Das sind trainierte Beamte und keine Invaliden. Die wissen, was sie in so einer Situation machen müssen.

Verteidiger Rudolf Mayer

Den versuchten Mord sieht die Anklagebehörde insofern gegeben, als der 34-Jährige laut Anklage auf zwei Polizisten losfuhr, die sich ihm mit gezückten Dienstwaffen in den Weg gestellt hatten. Die Beamten konnten sich der Staatsanwaltschaft zufolge erst im letzten Moment retten, indem sie zur Seite sprangen. Aus Sicht des Verteidigers war für die Betroffenen keine Lebensgefahr gegeben: „Das sind trainierte Beamte und keine Invaliden. Die wissen, was sie in so einer Situation machen müssen.“

Für Mayer einige Fragen offen
Offen sei außerdem, ob bzw. wann der Angeklagte die Beamten überhaupt gesehen und ob er – als er sie wahrnahm – einen Bremsvorgang eingeleitet habe, meinte Mayer. „Es wurde im Ermittlungsverfahren kein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständigen eingeholt“, bemängelte der Verteidiger.

Verteidiger beantragt Gutachten
So stehe nicht fest, mit welcher Geschwindigkeit der Angeklagte überhaupt unterwegs war: „Ich habe daher die Beiziehung eines Kfz-Sachverständigen und die Einholung eines Gutachtens beantragt.“ Dieses soll im Rahmen der Hauptverhandlung – Termin gibt es dafür noch keinen – erstattet werden.

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