Haft für Pflegerin

Dem Chef die Füße massiert und ihn damit erpresst

Salzburg
22.05.2024 16:34

„Sonst erfährt es die Ehefrau“: Mit diesen drohenden Worten brachte eine rumänische Pflegerin ihren Arbeitgeber dazu, ihr 48.000 Euro zu zahlen. Vor Gericht in Salzburg gestand sie und fasste eine Haftstrafe aus.

Die angeklagte Rumänin (42) arbeitete im Herbst 2023 hierzulande als eine 24-Stunden-Pflegerin. Dabei kam es zu Zärtlichkeiten mit ihrem Arbeitgeber, dem Chef einer Pflege-Agentur. Gemeint sind zwei erotische Fußmassagen. Was der verheiratete Mann aber nicht wusste: Die Frau filmte mit. Und nutzte danach die Situation schamlos für sich aus, wie es in der Anklage heißt. Im Oktober und November rief sie mehrmals, teils sogar täglich beim betroffenen Mann an, drohte ihm: „Zahlen oder ich schicke die Bilder der Ehefrau.“

In fünf Angriffen bis zu 55.000 Euro verlangt
Sie verlangte Geld, und er zahlte auch: einmal 3000 Euro, dann 10.000 Euro, und so weiter. Die erpressenden Anrufe hörten nämlich nicht sofort auf – es riefen sogar Männer an, die sich als Anwälte ausgaben und noch mehr Bares verlangten, bis zu 55.0000 Euro. Letztlich überwies der Mann 48.000 Euro.

Angeklagte redet von Mittätern
Und will jetzt nichts mehr mit der Frau zu tun haben, wie er als Zeuge der Richterin beim Prozess am Donnerstag in Salzburg mitteilte. Die Angeklagte selbst legte ein Geständnis ab. Ihre Angaben waren aber widersprüchlich, zudem schwieg sie über Mittäter. Sie meinte nur, sie hätte 16.000 Euro erhalten – den Rest bekam ein gewisser „Adi“. Und auf die Frage, warum sie die Massagen gefilmt habe, entgegnete sie nur: „Das ist eine Fantasie von mir.“

Staatsanwältin Sandra Wimmer riss danach der Geduldsfaden: „Sie haben das alles bewusst gemacht, und wollen uns mit ihren Geschichten über die Mittäter nur einen Bären aufbinden.“ Sie forderte eine „empfindliche“ Strafe. Die Richterin pflichtete dem bei: „Das Gericht geht davon aus, dass sie die ganzen 48.000 Euro gekriegt hat.“

Schuldig wegen schwerer Erpressung und zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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