Das haben wir gleich, dachte sich das Ombudsfrau-Team, als es das Schreiben von Renate R. aus Garsten las. Ein Irrtum, wie sich leider herausstellte. Dabei schreibt die Oberösterreicherin selbst: "Mir ist bewusst, dass mein Problem eine Kleinigkeit ist." Und weiter: Sie wohne in einem Doppelhaus zusammen mit ihren Schwiegereltern. Zwar habe man zwei getrennte Haushalte, aber einen gemeinsamen Briefkasten, der am schmiedeeisernen Einfahrtstor an der Grundstücksgrenze montiert ist. Bis Juni war das auch kein Problem.
Aber seither gibt es für zwei Familien Werbesendungen und Gratiszeitungen nur mehr in einfacher Ausführung. Und das störe sie. Der Briefträger handle ganz richtig, teilte uns die Post dazu mit.
Werbesendungen werden pro Abgabestelle bzw. Briefkasten nur einmal zugestellt. Wenn Frau R. solche Sendungen auch erhalten will, muss ein zweiter Briefkasten montiert werden. Eine Erklärung für die Vorschrift wurde nicht mitgeliefert.
Am 9. Oktober war Weltposttag. Vielleicht hat man da Zeit gefunden, über den Begriff "Dienstleistungsunternehmen" noch einmal nachzudenken...
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