Mehrheit dafür
EU-Parlament fordert Abtreibung als Grundrecht
Das EU-Parlament hat sich für die Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta ausgesprochen. 336 Abgeordnete stimmten am Donnerstag in Brüssel für eine entsprechende Entschließung, 163 dagegen; 39 enthielten sich.
Das Vorhaben knüpft an frühere Initiativen an. Unter anderem hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Jänner 2022 entsprechendes angekündigt.
Recht auf Selbstbestimmung in Charta der Grundrechte?
Mit der Resolution rufen die Abgeordneten die EU-Mitgliedstaaten auf, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und auf freien, informierten, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen in die im Jahr 2000 angenommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union einzufügen.
Dafür wäre eine einstimmige Änderung der EU-Verträge nötig. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering.
Abtreibung vollständig entkriminalisieren
Außerdem appelliert die Resolution an die EU-Staaten, Abtreibung in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen zu beseitigen. Insbesondere richteten die Abgeordneten einen dringenden Appell an Polen und Malta, ihre einschränkenden Gesetze aufzuheben. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert (siehe Video oben).
Recht auf Leben Grundpfeiler aller Menschenrechte
Eingebracht wurde der Vorschlag von Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sowie einigen schwedischen Parlamentariern. Die Interessenvertretung der katholischen Bischöfe in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Voraus kritisiert. Das Recht auf Leben sei der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte, erklärte man.








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