Mord an Pflegenden

„Zwanzig Jahre sind für Papas Tod zu wenig“

Oberösterreich
28.03.2024 06:00

Wie geht es nach dem bereits rechtskräftigen Urteil mit der 24-jährigen Trans-Mörderin weiter? Wegen ihrer Gefährlichkeit wurde sie in eine Forensische Anstalt eingewiesen, dort droht ihr bei keiner Verbesserung auch eine lebenslange Anhaltung. 

„Für das, was er dem Franz und uns angetan hat, sind 20 Jahre zu wenig“ – für die Ziehtochter und die vier Geschwister von Franz Sch. (82), der von seiner transsexuellen Pflegerin (24) erstochen worden war, ist das Urteil am Landesgericht Ried im Innkreis zu milde. „Er hat es sofort angenommen, ich habe ihn dreimal im Beisein der Dolmetscherin gefragt“, sagte Verteidiger Josef Wimmer.

„Mein Mandant fürchtete, dass bei einer Berufung das Strafmaß erhöht wird. Und dann wären wir bei lebenslang“, sagt der Pflichtverteidiger, für den das Mandat mit der Rechtskraft des Urteils abgeschlossen ist.

Männer- oder Frauentrakt?
Doch es gibt noch einige offene Fragen für die verurteilte „Vanessa“, die wegen ihrer Gefährlichkeit auch in eine Forensische Anstalt eingewiesen wird. Wird sie dort im Männertrakt oder bei Frauen – biologisch ist „Vanessa“ trotz Brustimplantaten ja ein Mann – untergebracht? Bisher war sie in der Justizanstalt Ried im Männervollzug, und es gab dort auch keine Beschwerden seitens der Trans-Pflegerin.

Mörder gilt als zurechnungsfähig
Die 20 Jahre Haft könnten zudem auch lebenslange Unterbringung bedeuten: Erst wenn ein Gutachter bestätigt, dass keine Gefährlichkeit mehr vorliegt, kann über eine Enthaftung oder – wenn die 20 Jahre noch nicht vorbei sind – Verlegung in den normalen Strafvollzug nachgedacht werden. Denn die Transmörderin gilt als zurechnungsfähig und muss daher die Strafe absitzen. Wäre sie unzurechnungsfähig, wäre sie ohne Strafe „nur“ in eine Anstalt eingewiesen worden und nach einer erfolgreichen Therapie jedenfalls freigekommen.

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