Eigentlich hätte es für ein Kärntner Pärchen die Traumreise schlecht hin werden sollen. Doch vor Urlaubsantritt trennten sich die Kärntner und sollten einen horrenden Betrag an Stornogebühren bezahlen. Erst als die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer einschritten, konnte eine Lösung gefunden werden.
Eine Reise nach Phuket hätte für ein Kärntner Pärchen der Urlaub ihres Lebens werden sollen. Doch kurz vor Reiseantritt scheiterte die Beziehung der Kärntner und damit war auch der gemeinsame Traumurlaub in Höhe von 11.000 Euro endgültig Geschichte.
Als die Beiden dann die Reise stornierten, präsentierte der Reiseveranstalter den Kärntnern eine saftige Stornogebühr in Höhe von 5.800 Euro. Sofort wandte sich das Ex-Pärchen an den Konsumentenschutz der Kärntner Arbeiterkammer. „Wir intervenierten zunächst beim Reiseveranstalter, der sich jedoch nicht kulant zeigte“, erklärt Konsumentenschützer Stefan Pachler.
Separate Wohnungen als Pluspunkt
Doch die Arbeiterkammer ließ nicht locker. Denn das Ex-Pärchen schloss mit der Buchung der Reise auch eine Stornoversicherung ab. Und nach mehrmaliger Intervention der Konsumentenschützer zeigte sich diese dann auch bereit, die Stornogebühr zu übernehmen. „Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt gelebt haben“, so Pachler. Und diesen Umstand nutzten auch die Konsumentenschützer als rechtliche Argumentation und erhielten damit recht.
Kann man die Reise aus triftigen und vom Vertrag gedeckten Gründen nicht antreten, so übernimmt die Versicherung mögliche anfallende Stornogebühren.
Stefan Pachler, Konsumentenschützer der Kärntner Arbeiterkammer
Reisestornoversicherung zahlt sich aus
Alleine dieser Fall zeigt für die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, dass sich eine Reisestornoversicherung immer lohnt. „Diese sollte unmittelbar bei der Buchung abgeschlossen werden“, erklärt Pachler.
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