In Schweiz gearbeitet

Richter bittet Sozialschmarotzerin zur Kasse

Vorarlberg
27.03.2024 08:45

Brasilianerin (42) arbeitete in einem Lokal in der Schweiz und hatte offenbar noch weitere Einnahmequellen. Gleichzeitig kassierte sie vom Staat Österreich Sozialleistungen. Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben. 

„Ich habe keine Einnahmen, auch keine Nebenbeschäftigungen. Das ist die Wahrheit“, übersetzt die Dolmetscherin die 42-jährige Brasilianerin im Prozess am Montag. Sie lebe von 458 Euro Unterhalt und 233 Kinderbeihilfe, sei mit zwei Monatsmieten im Rückstand und werde von Nachbarn unterstützt, behauptet die im Oberland gemeldete Südamerikanerin.

Das sieht die Staatsanwaltschaft allerdings etwas anders. Diese wirft der Frau schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Über drei Jahre hinweg soll die zweifache Mutter vom Staat Österreich Sozialleistungen in Höhe von rund 19.500 Euro erschlichen haben.

Fakten zeigen anderes
Die bislang Unbescholtene bekennt sich allerdings für nicht schuldig. Selbst als Richter Alexander Wehinger die Südländerin mit den sichergestellten Fakten konfrontiert. Darunter Chatnachrichten, aus denen hervorgeht, dass sie in der Schweiz als Kellnerin arbeitet. „Das Lokal gehört meinem Freund. Ich bin zwar dort und helfe manchmal, aber ich bekomme kein Geld.“

Zitat Icon

„Es kann nicht sein, dass sie nur in Österreich psychische Probleme haben und Sozialleistungen kassieren, andererseits jedoch in der Schweiz arbeiten.“

(Bild: Chantall Dorn)

Richter Alexander Wehinger

Dass sie nachweislich einen Online Shop betreibe, streitet sie ebenfalls ab. „Und was ist mit ihren Accounts auf Facebook, Instagram und TikTok? Da geben Sie sich als Influencerin und Model aus und haben nachweislich Follower gekauft. Außerdem haben Sie einen Modelvertrag unterschrieben“, will der Herr Rat von der Dame erklärt haben. Das war nur ein Hobby. Mein Freund hatte Follower gekauft, um mich glücklich zu machen. Den Modelvertrag habe ich unterschrieben, aber nie gearbeitet. Sie sei ja psychisch krank und müsse Medikamente nehmen, so die Frau.

Staatsanwalt und Richter werten die Aussagen allerdings als reine Schutzbehauptung. Die Frau wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und aufgrund ihrer Unbescholtenheit zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
2° / 17°
wolkenlos
7° / 20°
wolkig
3° / 20°
wolkenlos
6° / 20°
heiter



Kostenlose Spiele