Brasilianerin (42) arbeitete in einem Lokal in der Schweiz und hatte offenbar noch weitere Einnahmequellen. Gleichzeitig kassierte sie vom Staat Österreich Sozialleistungen. Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben.
„Ich habe keine Einnahmen, auch keine Nebenbeschäftigungen. Das ist die Wahrheit“, übersetzt die Dolmetscherin die 42-jährige Brasilianerin im Prozess am Montag. Sie lebe von 458 Euro Unterhalt und 233 Kinderbeihilfe, sei mit zwei Monatsmieten im Rückstand und werde von Nachbarn unterstützt, behauptet die im Oberland gemeldete Südamerikanerin.
Das sieht die Staatsanwaltschaft allerdings etwas anders. Diese wirft der Frau schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Über drei Jahre hinweg soll die zweifache Mutter vom Staat Österreich Sozialleistungen in Höhe von rund 19.500 Euro erschlichen haben.
Fakten zeigen anderes
Die bislang Unbescholtene bekennt sich allerdings für nicht schuldig. Selbst als Richter Alexander Wehinger die Südländerin mit den sichergestellten Fakten konfrontiert. Darunter Chatnachrichten, aus denen hervorgeht, dass sie in der Schweiz als Kellnerin arbeitet. „Das Lokal gehört meinem Freund. Ich bin zwar dort und helfe manchmal, aber ich bekomme kein Geld.“
„Es kann nicht sein, dass sie nur in Österreich psychische Probleme haben und Sozialleistungen kassieren, andererseits jedoch in der Schweiz arbeiten.“
Richter Alexander Wehinger
Bild: Chantall Dorn
Dass sie nachweislich einen Online Shop betreibe, streitet sie ebenfalls ab. „Und was ist mit ihren Accounts auf Facebook, Instagram und TikTok? Da geben Sie sich als Influencerin und Model aus und haben nachweislich Follower gekauft. Außerdem haben Sie einen Modelvertrag unterschrieben“, will der Herr Rat von der Dame erklärt haben. Das war nur ein Hobby. Mein Freund hatte Follower gekauft, um mich glücklich zu machen. Den Modelvertrag habe ich unterschrieben, aber nie gearbeitet. Sie sei ja psychisch krank und müsse Medikamente nehmen, so die Frau.
Staatsanwalt und Richter werten die Aussagen allerdings als reine Schutzbehauptung. Die Frau wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und aufgrund ihrer Unbescholtenheit zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt.
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