Prozess in Feldkirch

Angeklagte steckte Tageslosung in eigene Tasche

Vorarlberg
26.04.2024 10:23

Die Angeklagte veruntreute tausende Euros, um eigene Finanzlöcher zu stopfen. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch musste sich die Frau am Donnerstag verantworten.

„Ich war überfordert und hatte zudem private Probleme“, erklärt sich die Unbescholtene in der Verhandlung am Donnerstag. Angeklagt ist die 42-Jährige, weil sie ihre Funktion als Filialleiterin missbraucht hatte und mehrere Tageslosungen nicht zur Bank brachte, sondern für sich einbehielt. In Summe 26.000 Euro.

Besonders dreist: Bei der Angeklagten handelt es sich um eine Wiederholungstäterin. Im vergangenen Jahr hatte sie bereits ihre verantwortungsvolle Funktion als Filialleiterin bei einer Warenhandelsfirma im Oberland missbraucht und knapp 10.000 Euro gestohlen. Die Frau wurde damals fristlos gekündigt.

Als die Kriminelle wenig später bei einer Modekette im Zimbapark den gleichen Posten innehatte, fehlte plötzlich auch dort Geld. Diesmal waren es 16.000 Euro.

Von ihrer Vorgesetzten zur Rede gestellt, gab sich die Angeklagte zunächst geschockt und unwissend. Sie habe die Wochenabrechnung gemacht, allerdings trotzdem keine Zeit gehabt, die Einnahmen in den wenige Meter entfernten Geldautomaten des Einkaufszentrums einzuwerfen. Deshalb habe sie mehrmals die Wochenlosungen im Tresor deponiert. Ein Safe, auf den auch die anderen Mitarbeiter Zugriff gehabt hätten. Fakt ist, dass das Geld verschwunden blieb. Dass die Angeklagte in ihrem Job überfordert war, glaubt das Gericht. Jedoch keine Zeit gehabt zu haben, zum 30 Meter entfernten Automaten zu gehen, nicht.

Richter Alexander Wehinger verurteilt die Frau zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und 720 Euro Geldstrafe. Außerdem muss sie binnen zwei Wochen Schadenswiedergutmachung in Höhe von 9800 Euro leisten.

Tatwiederholungen
Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die Schadenswiedergutmachung von bisher 250 Euro, erschwerend die zahlreichen Tatwiederholungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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