Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Staatshaftungsklage gegen den Bodenverbrauch in Österreich zurückgewiesen. Eingebracht hatte sie die österreichische NGO AllRise im Mai 2023. Begründet wurde die Abweisung unter anderem mit zu unklaren Vorwürfen.
So sei nicht klar erkennbar, welche Vorwürfe dem Gesetzgeber und welche der Vollziehung gemacht würden, heißt es in der Erklärung des VfGH. Aus der Klage gehe außerdem nicht hervor, welcher konkrete Schaden auf das mangelhafte Umsetzen von Unionsrichtlinien zurückzuführen sei und inwiefern diese Normen den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern Rechte verleihen.
Der VfGH sieht sich zudem als nicht zuständig an. Das führten auch die Bundesregierung sowie die Landesregierungen Ober- und Niederösterreichs an.
Hier sehen Sie einen Tweet zur Klage der NGO vom Mai 2023.
NGO-Gründer: „Politisches Gericht“
„Es ist sehr bedauerlich, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof sich dem Thema Bodenverbrauch und Klimaschutz respektive dem Versagen der Politik und der Gesetzgeber in diesen Bereich verweigert“, sagte der Gründer von AllRise, Johannes Wesemann. Der VfGH schlüpfe damit genau in die Rolle, die er eigentlich stets vermeiden wolle, nämlich diejenige eines „politischen Gerichts.“
Im Juni 2023 war bereits ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof von zwölf Kindern und Jugendlichen aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Sie sehen ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen, hieß es. Die Teile des Klimaschutzgesetzes würden untrennbar zusammenhängen. Es wurden nur einzelne Bereiche angefochten.
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