Streit um Hund „Cheko“

18 Monate Haft für vier Schüsse auf engen Freund

Gericht
16.03.2024 06:08

Die beiden waren einmal richtig gute Freunde – bis der eine den Hund des anderen bei sich aufnahm, weil der ins Gefängnis musste. Ein Streit um den Cane Corso „Cheko“ und ein illegales Handy in Haft endeten mit vier Schüssen gegen die Beine. Der Verteidiger des 24-jährigen Schützen: „Das war reine Notwehr.“ Am Freitagabend gab es das Urteil: Eineinhalb Jahre Haft!

„Es ist ein Glück, dass wir hier heute keinen vollendeten, sondern versuchten Mord verhandeln“, leitete die Staatsanwältin in Wien ein. Am 13. Juni 2023 schoss ein 24-Jähriger mit einer Pistole viermal auf seinen eigentlich ehemaligen guten Freund – traf ihn in die Wade und beide Oberschenkel. „Weil genau da die großen Blutgefäße sind, kann man da von riesengroßem Glück reden“, so die Anklägerin. 

Hund des Angeschossenen aufgenommen
Doch wie kam es, dass zwei gute Freunde, die sogar zusammen lebten, sich als Opfer und Angeklagter gegenüberstehen? 2020 wurde der Angeschossene zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, saß bis ein Monat vor der Tat in Haft. Sein Hund „Cheko“ wurde dem 28-Jährigen bei der Verhaftung abgenommen und kam ins Tierheim. „Diesen Hund hat mein Mandant so sehr geliebt, dass er für die Tierarztrechnung aufgekommen ist. Der Hund war nämlich schwer verletzt, als er abgenommen wurde. Mein Mandant hat ihn aufgenommen“, erklärte der Verteidiger des 24-Jährigen, Mirsad Musliu.

Streit um „Cheko“ endet mit vier Schüssen
Weil der um zwei Jahre ältere Mann das Gefühl gehabt habe, dass der Angeklagte ihm seinen Hund – einen Cane Corso – weggenommen hatte, während er im Gefängnis saß und, weil er ihn verdächtigte, die Behörden über ein illegales Handy in der Zelle aufgeklärt zu haben, brach die Freundschaft. Der Inhaftierte hätte dem 24-Jährigen sogar Drohnachrichten geschrieben, er wolle ihn fertig machen.

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Ist dieser Mann ein Mörder oder hat er sich verteidigt aus Angst?

Verteidiger Mirsad Musliu spricht von Notwehr

Zum folgenschweren Vorfall kam es schließlich bei einer Aussprache nach der Enthaftung. Der aber keinesfalls als Mordversuch gewertet werden könne, so Anwalt Musliu: „Die Schussabgabe war aus reiner Notwehr. Denn ein Angriff war da.“ Auf einem Video der angeklagten Tat sei klar ersichtlich, dass der 28-Jähriger immer wieder auf den Jüngeren zuging, schließlich etwas aus seiner Hosentasche nahm – trotz Warnschuss Richtung Boden.

 „Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich ihm in die Brust geschossen“
Der Angeklagte selbst hält der Mordanklage entgegen: „Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich ihm in die Brust geschossen.“ Fest steht auch, dass der 26-Jähriger die Pistole illegal besaß, weswegen die Staatsanwaltschaft auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz vorwirft. Fast schon eine Nichtigkeit, gegenüber der Strafdrohung von lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes.  

An die Geschworenen gerichtet stellte Verteidiger Mirsad Musliu die Frage: „Ist dieser Mann ein Mörder oder hat er sich verteidigt aus Angst?“ Und nach einer langen Beratung bis in die späten Abendstunden, bestätigen die Geschworenen zweiteres: Der Schuldspruch erfolgt wegen grob fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Und erntet Jubel aus den Publikumsreihen, die auch so spät noch mit Angehörigen des jungen Mannes gefüllt sind. 

Wiedersehen mit „Cheko“ ausgeschlossen
Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren hält das Schwurgericht 18 Monate unbedingte Haft für angemessen. Verteidiger Mirsad Musliu nimmt im Namen seines Mandanten die Strafe zufrieden an – genau wie die Staatsanwältin. Den so heiß umkämpfen Hund wird der 26-Jährige aber nicht mehr sehen, während er in Untersuchungshaft saß, ist der 12-jährige „Cheko“ gestorben ...

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