8. Mai und 17. Juni

Berlin bekommt zwei zusätzliche Feiertage

Ausland
09.03.2024 11:01

In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist der Weltfrauentag am 8. März bereits zum sechsten Mal gesetzlicher Feiertag. Doch die Hauptstadt plant am 8. Mai und 17. Juni zwei weitere arbeitsfreie Tage - einmalig.

Begründet wird die Entscheidung mit der geschichtlichen Relevanz der beiden Tage, handelt es sich doch um die Jahrestage des Kriegsendes (8. Mai) und des DDR-Volksaufstandes (17. Juni).

Am 8. Mai jährt sich das die Befreiung vom Nationalsozialismus zum 80. Mal. Am 17. Juni soll dem Arbeiteraufstand von 1953 gedacht werden. Hunderttausende gingen damals auf die Straße, es kam zu Auseinandersetzungen, 100 Tote waren zu beklagen. 

Zum 50. Jahrestag des Arbeiteraufstandes in der DDR wurde 2003 der Opfer des Volksaufstandes mit Kranzniederlegungen und Gedenkfeiern gedacht. (Bild: dpa/dpaweb)
Zum 50. Jahrestag des Arbeiteraufstandes in der DDR wurde 2003 der Opfer des Volksaufstandes mit Kranzniederlegungen und Gedenkfeiern gedacht.

Die Berliner CDU-Fraktion soll dem entsprechenden Antrag zum Einmal-Feiertag schon zugestimmt haben, berichtet die „Bild“.

Der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 sorgte für 15.000 Verhaftungen. (Bild: dpa/dpaweb)
Der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 sorgte für 15.000 Verhaftungen.

Am Weltfrauentag gingen in Berlin übrigens Tausende Menschen auf die Straße, um den Feiertag zum politischen Protest zu nutzen (siehe Video oben).

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