In seinem Urteil hielt der französische Kassationshof fest, dass Google zwar nicht für Urheberrechtsverstöße verantwortlich sei, die auf anderen Websites begangen würden, wohl aber eine Verantwortung dafür trage, wie leicht unerlaubte Inhalte zu finden seien. Durch eine entsprechende Filterung der Begriffe würden Verstöße gegen das Urheberrecht erschwert.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage des französischen Verbands der Musikindustrie Anfang 2010. Das Syndicat National de l’Édition, kurz SNEP, hatte Google vorgeworfen, bei der Suche nach den Namen bekannter Künstler – basierend auf den früheren Anfragen anderer Nutzer - automatisch die Begriffe "Torrent", "RapidShare" und "MegaUpload" anzuzeigen, berichtet die Website "Torrentfreak". Google hat Berufung angekündigt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Der Internetkonzern filtert bestimmte Begriffe bereits seit über einem Jahr aus seiner Autovervollständigungs-Liste und möchte auch in Zukunft bestimmen können, welche Begriffe blockiert werden und welche nicht. Eine Niederlage vor Gericht könnte jedoch zur Folge habe, dass künftig außenstehende Parteien und Verbände die Filter-Vorgaben bestimmen.
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