Der letzte verbliebenen von ursprünglich fünf Mitangeklagten wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Anklagebehörde hatte ihm auf Basis eines knapp dreiminütigen Telefonats unterstellt, damit versucht zu haben, Geldspenden sowie ein zukünftiges Mitglied der Al-Kaida zu vermitteln.
Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte hatte das Gericht zur ergänzenden Beweisaufnahme ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere Angeklagte hatten sich dem Verfahren bereits vor dem Verhandlungsauftakt am 23. Mai per Flucht bzw. der Vorgabe, sich um die erkrankte Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen, entzogen.
"Taten gesetzt, die strafbar sind"
In mehreren Anklagepunkten stand für das Gericht zweifelsfrei fest, "dass Sie aufgrund Ihrer Gesinnung Taten gesetzt haben, die nach österreichischem Gesetz strafbar sind", wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung dem Hauptangeklagten darlegte. Schuldig gesprochen wurde dieser demnach, weil er im Herbst 2009 für sieben Männer sowie deren Familienangehörige eine Reise nach Somalia organisiert hatte, die diese laut Anklage zu den Al-Shabaab-Milizen und damit in den bewaffneten Dschihad hätte führen sollen.
Die Darstellung des 27-Jährigen, die letztlich gescheiterte Reise - der Gruppe war es nicht gelungen, über Äthiopien nach Somalia zu gelangen - hätte keinen terroristischen Hintergrund gehabt, erschien dem Gericht nicht glaubwürdig. Die Islamisten hätten vielmehr "im bewaffneten Dschihad unter den Al-Shabaab-Milizen leben wollen", stellte die Vorsitzende fest.
Reisen in Terror-Camps organisiert
Schuldig erkannt wurde Thomas Al J. auch als Organisator einer weiteren Reise, die einen Mitangeklagten samt dessen Familie sowie einen weiteren Mann im Frühjahr 2011 zwecks Teilnahme an einem Terror-Camp ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet führen hätte sollen.
Als Betätigung für eine terroristische Vereinigung wertete der Senat zudem die Überweisung von 1.150 Euro an einen Wiener Jugendlichen, der im Alter von 16 Jahren nach Pakistan aufgebrochen war, um sich dort zum bewaffneten Dschihadisten ausbilden zu lassen und an Anschlägen auf Konvois der pakistanischen Armee oder mit dieser alliierter Verbände teilzunehmen. Bei einem solchen Kommando kam der fanatische Wahabit, der in Wien seiner Mutter den Alkohol-Konsum untersagt und seiner Schwester deren Freund "verboten" hatte, weil dieser "kein richtiger Moslem" sei, als 18-Jähriger ums Leben.
Im Zweifel wurde der 27-Jährige demgegenüber von der Übergabe von zwei Laptops, einer Digitalkamera und 2.000 Euro Bargeld freigesprochen, die er laut Anklage über einen Bekannten bewaffneten Dschihadisten zukommen lassen wollte. Auch zur angeblichen Übersetzung und Veröffentlichung eines Textes des islamistischen Extremisten Anwar Al-Awlaki wurde Thomas Al J. nicht schuldig erkannt.
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