Zu umständlich

Amnesty-Report kritisiert Zugang zu Sozialhilfe

Politik
20.02.2024 10:06

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Österreichs Sozialhilfe kritisiert. Der Zugang sei zu restriktiv und umständlich. So müssen Menschen mit Behinderungen beispielsweise erst ihre Eltern auf Unterhalt klagen, ehe sie einen Anspruch auf die Unterstützung haben. 

Auch ehemalige Partnerinnen und Partner müssen nach Trennungen geklagt werden, damit Sozialhilfe bezogen werden kann. Die Studienautorinnen und -autoren von Amnesty International haben für ihren Bericht Fachleute sowie Bezieherinnen und Bezieher der Sozialhilfe befragt. Ein zentrales Ergebnis: Für viele Betroffene ist es unangenehm, dass sie auch die Vermögensverhältnisse von Angehörigen offen legen müssen, wenn diese im selben Haushalt leben. Dies könne zu Abhängigkeiten und Spannungen führen, heißt es im Bericht.

Eine Schwierigkeit beim Einbringen eines Antrags ist zudem die Sprache. Die Formulare sind laut dem Bericht zu umfangreich und oft schwer verständlich, selbst für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Viele stellen trotz Anspruch keinen Antrag
Solche Hürden führen Amnesty International nach immer wieder dazu, dass Menschen keine Sozialhilfe beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Eine Studie aus dem Jahr 2020 zeigte, dass das 30 Prozent aller anspruchsberechtigten Haushalte in Wien betraf. Diese Zahl könnte sich weiter erhöht haben. Viele Bezieherinnen und Bezieher berichteten, dass es keine passende Beratung gegeben hätte.

Amnesty International schlussfolgert, dass das Sozialhilfe-Grundgesetz überarbeitet werden müsse. Wie bei der Mindestsicherung zuvor sollen Mindestsätze eingezogen werden. „Eine Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe wird wegen der aktuellen Teuerung dringend gebraucht, ebenso höheres Arbeitslosengeld. Um Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu erschweren, müssen soziale Grundrechte in der Verfassung verankert werden“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz in einer Aussendung.

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Um Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu erschweren, müssen soziale Grundrechte in der Verfassung verankert werden.

Volksanwalt Bernhard Achitz

Armutskonferenz: „Kaputte Brücke“
Von einer „kaputten Brücke, die über dem reißenden Fluss bricht“, spricht Martin Schenk von der Armutskonferenz. „Wir brauchen aber jetzt in der Krise starke soziale Brücken, die halten. Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert.“

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