Ein junger IS-Sympathisant soll bereits 2014 - im Alter von 18 Jahren - nach Syrien gereist sein und sich dort als Kämpfer der Terrororganisation angeschlossen haben. Das belege ein aufgetauchtes Datenblatt. Für eine Verurteilung reicht das Dokument aber nicht aus.
Eine außergewöhnliche Menge an Justizwachebeamten säumt den Saal 11 im Wiener Landesgericht. Das fällt sogar der Richterin auf: „Sind Sie so gefährlich? Offensichtlich schon, wenn ich mir das Aufgebot hier so anschaue“, richtet sie zu Beginn des Prozesses das Wort an den 27-jährigen Angeklagten - der mit Fußfesseln und Handschellen an einem Bauchgurt befestigt vorgeführt wird.
Justizwachebeamten mit Buttermesser attackiert
Zurecht, denn der junge Mann weist ein beachtliches Vorstrafenregister auf. „Sie sitzen ziemlich nahtlos 14 Jahre lang in Haft“, fasst die Vorsitzende zusammen. Zuletzt musste er sich einem Schwurgericht in Krems wegen versuchten Mordes an einem Beamten in der Justizanstalt Stein stellen. Mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ ging er mit einem angespitzten Buttermesser auf die Wache los, zielte auf den Hals. Im Juli 2022 wurde er schließlich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Er hat aber vorher dem IS auch zugesagt, ihn aus Österreich zu unterstützen.
Staatsanwältin über den Angeklagten (27)
Als IS-Kämpfer nach Syrien gereist?
Die Vorwürfe, um die es jetzt in Wien geht, sollen sich bereits vor den Gefängnisstrafen des Tschetschenen ereignet haben. Im Sommer 2014 sei der Angeklagte nach Syrien gereist, habe sich dort dem IS angeschlossen. Das belege ein Datenblatt der Terrororganisation, auf dem ein ähnlicher Name mit demselben Geburtsdatum aufscheint. Dort habe er ein Kreuz bei der Funktion „Kämpfer“ gesetzt.
Auf Appell der Eltern soll der 27-Jährige bereits nach etwa zwei Wochen wieder nach Österreich zurückgekehrt sein. Beim Angeklagten habe man ebenfalls IS-Propaganda wie Foltervideos gefunden. „Er hat aber vorher dem IS auch zugesagt, ihn aus Österreich zu unterstützen“, so die Staatsanwältin.
(1) Wer eine terroristische Vereinigung anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren zu bestrafen.
(2) Wer sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(3) Eine terroristische Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung eine oder mehrere terroristische Straftaten ausgeführt werden oder Terrorismusfinanzierung betrieben wird
27-jähriger Tschetschene habe bloß Freundin besucht
Völlig an den Haaren herbeigezogen, meint Verteidiger Florian Kreiner. „Mein Mandant hat am 9. Juni 2014 die bulgarische Grenze überschritten und am 10. Juni die zur Türkei. Das ist das einzige, was wir objektiviert wissen.“ Er habe eine Freundin in Istanbul besucht, sagt der Angeklagte selbst - ohne Gepäck, ohne seinen Eltern Bescheid zu sagen. Und auch den Nachnamen der besagten Freundin kenne er nicht.
Trotzdem kritisiert Anwalt Kreiner: „Ich habe schon viele Terrorprozesse im Haus geführt. So wenige bzw. keine Beweismittel hat es noch nie gegeben.“ Und auch dem Schöffensenat reicht die Beweislage nicht aus. Der 27-Jährige wird im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen.
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