Ein Jung-Krimineller (18) nahm schon zum achten Mal vor den Richtern des Landesgerichtes Salzburg Platz: Erst vor wenigen Monaten fasste der Salzburger wegen eines Raubüberfalls drei Jahre Haft aus. Jetzt kommt ein weiteres Jahr im Gefängnis dazu: Weil er sich ein Nazi-Symbol auf die Haut stechen ließ.
Zwei SS-Runen hat sich der 18-Jährige auf seine rechte Hand stechen lassen. Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn nach dem Verbotsgesetz lautet deshalb der Vorwurf beim Geschworenenprozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht. Diesen Vorwurf räumte der Angeklagte auch reumütig ein und sprach von einer „Rauschaktion“. Aufgefallen ist das Nazi-Zeichen einem Justizwachebeamten im April – obwohl der 18-Jährige schon seit Oktober in einer Zelle der Justizanstalt Salzburg sitzt. Während er erklärte, dass das Tattoo ein Freund von ihm vor seinem Haftaufenthalt gestochen habe, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er sich das Tattoo erst vor kurzem im Gefängnis machen ließ.
Nächster Wiederbetätigungsvorwurf
Dabei müsste es der Kriminelle eigentlich besser wissen: Mit 14 Jahren erhielt er schon eine Diversion wegen Wiederbetätigung samt einer Weisung, das KZ Mauthausen zu besuchen. Gelernt hat er dort offensichtlich nichts. Zudem blüht ihm sogar ein weiteres Wiederbetätigungsverfahren: Offenbar wurden in seiner Zelle Nazi-Sprüche auf einem Kalender gefunden.
Die Geschworenen entschieden rasch auf schuldig und verurteilten ihn zu einem weiteren Jahr unbedingter Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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