Im Durchschnitt wurden die ermittelten Richtpreise der 54 begutachteten Fahrzeuge um 17,91 Prozent überschritten.
Die Top 3 Mängel
Mit rund 40 Prozent Anteil fast in allen Bundesländern an der Spitze der Mängelliste laut ARBÖ:
Preise nicht richtig ausgewiesen
Zwar hielten sich 72 Prozent der Gebrauchtwagenhändler an die gesetzliche Preisauszeichnungspflicht, 20 Prozent priesen die Autos allerdings nur vereinzelt aus. Teure Wagen wurden nicht oder nur selten deklariert. Acht Prozent der Händler verstießen vollständig gegen die Preisauszeichnungsverpflichtung.
Händlern fehlt selbst oft der Durchblick
Gewährleistung und Garantie werden werden von Konsumenten häufig verwechselt. Die Erhebung zeigte aber, dass die Gebrauchtwagenhändler selbst nicht so genau Bescheid wissen oder wissen wollen.
Dubiose Finanzierungsangebote
Ganz und gar nicht genau nahm es ein Großteil der Händler mit den Finanzierungsangeboten. Hier wurden die gesetzlichen Finanzierungsrichtlinien trickreich umgangen und zum Teil schwer gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
Nur zwei der insgesamt 39 Gebrauchtwagenhändler arbeiten zur Zufriedenheit der Konsumentenschützer. Hier stimmte sowohl die Beratung als auch der Preis.
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