Fünf Monate bedingt

Verurteilt, weil kranken Hund nicht eingeschläfert

Oberösterreich
15.02.2024 07:00

Der Rüde „Aiko“ (12) hatte seit einem Unfall keine Kontrolle über seine hintere Körperhälfte und litt an großen Schmerzen. Weil ihn sein Herrchen weder behandeln noch einschläfern ließ, wurde er in erster Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft wegen Tierquälerei verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.

Nicht gegen das Urteil „kämpfen“ wollte ein verurteilter Tierquäler am Mittwoch vor dem Linzer Oberlandesgericht, denn dieses Wort sei ihm zuwider. Er wolle „nur einige Sachen klarstellen“: „Aiko“ sei sein Lieblingshund gewesen.

Schlimmer Zustand
Der Schäferhund-Mischling hatte seit einem Unfall keine Kontrolle über seine hintere Körperhälfte mehr gehabt. Trotz großer Schmerzen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, Inkontinenz und seines hohen Alters (12 Jahre) wurde der Rüde das ganze Jahr im Freien gehalten.

Einschläferung gefordert
Für das Herrchen und den alternativen Verein, dem dieser angehört, waren weder eine medizinische Behandlung noch das Einschläfern eine Option. Auch dann nicht, als der Amtstierarzt schließlich die Erlösung des Rüden forderte. Deshalb wurde schließlich Anzeige erstattet und Anklage erhoben. Das „Herrchen“ in erster Instanz wegen Tierquälerei vor dem Welser Landesgericht verurteilt. Der Verurteilte berief dagegen.

Strafe verringert
Das Linzer Berufungsgericht schmetterte am Aschermittwoch seinen Wunsch nach einem Freispruch ab, verringerte aber die bedingte Haftstrafe von sieben auf fünf Monate, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Zusätzlich muss der Verurteilte für die Verfahrenskosten aufkommen  – das Urteil ist rechtskräftig. 

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele