Der Rüde „Aiko“ (12) hatte seit einem Unfall keine Kontrolle über seine hintere Körperhälfte und litt an großen Schmerzen. Weil ihn sein Herrchen weder behandeln noch einschläfern ließ, wurde er in erster Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft wegen Tierquälerei verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.
Nicht gegen das Urteil „kämpfen“ wollte ein verurteilter Tierquäler am Mittwoch vor dem Linzer Oberlandesgericht, denn dieses Wort sei ihm zuwider. Er wolle „nur einige Sachen klarstellen“: „Aiko“ sei sein Lieblingshund gewesen.
Schlimmer Zustand
Der Schäferhund-Mischling hatte seit einem Unfall keine Kontrolle über seine hintere Körperhälfte mehr gehabt. Trotz großer Schmerzen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, Inkontinenz und seines hohen Alters (12 Jahre) wurde der Rüde das ganze Jahr im Freien gehalten.
Einschläferung gefordert
Für das Herrchen und den alternativen Verein, dem dieser angehört, waren weder eine medizinische Behandlung noch das Einschläfern eine Option. Auch dann nicht, als der Amtstierarzt schließlich die Erlösung des Rüden forderte. Deshalb wurde schließlich Anzeige erstattet und Anklage erhoben. Das „Herrchen“ in erster Instanz wegen Tierquälerei vor dem Welser Landesgericht verurteilt. Der Verurteilte berief dagegen.
Strafe verringert
Das Linzer Berufungsgericht schmetterte am Aschermittwoch seinen Wunsch nach einem Freispruch ab, verringerte aber die bedingte Haftstrafe von sieben auf fünf Monate, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Zusätzlich muss der Verurteilte für die Verfahrenskosten aufkommen – das Urteil ist rechtskräftig.
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