Eine zufällige Übereinstimmung beim Namen kommt eine 21-jährige Innviertlerin jetzt teuer zu stehen. Doch „Doppelgänger“ - die sich nicht einmal ähnlich sehen - können auch zu kuriosen Begebenheiten führen, die kein Geld kosten, aber zum Schmunzeln sind. Geht’s Ihnen ähnlich?
Jeder Mensch ist einzigartig – oder doch nicht? Während Genetik, Aussehen und Co. absolut individuelle Angelegenheiten zu sein scheinen, gibt’s nicht wenige Menschen, die sich den Vor- und Nachnamen teilen. Für Selina Verena S. (21) aus Andorf hatte das zur Folge, dass sie in einem Pfändungsfall eines Innviertlers zur Kassa gebeten werden sollte, weil dessen Ex-Freundin ebenfalls Selina S. heißt und dem „Ex“ noch 7000 Euro schuldet.
Trotz der Hilfe eines Rechtsanwalts, einer Anzeige der Unzulässigkeit einer Exekution und dem Vorlegen von Dokumenten muss die junge Frau nun bis 7. Februar einer Wiener Anwaltskanzlei 1875 Euro überweisen – die Verfahrenskosten!
Wenn Sie auch aufgrund eines Namenszwillings schon eine denkwürdige Begebenheit hatten, teilen Sie diese mit uns - entweder direkt unter dem Artikel in den Kommentaren oder gerne per Mail an ooe@kronenzeitung.at, Betreff „Doppelgänger“.
Kuriose Situationen
Ob Namensvetter oder Googlegänger (weil man sich selber im Internet sucht), wie man das „Phänomen“ nennt – solche Parallelen können auch zu kuriosen Begebenheiten führen. Im Team der „OÖ-Krone“ gibt’s mehrere Fälle: So wurde etwa Redakteur Gerald Schwab mit Gemüse und Obst beliefert, das er gar nicht geordert hatte, allerdings sein Namensvetter.
Schon bei seiner Bundesheer-Stellung vor vielen Jahren gab es gleich zwei „Gerald Schwab“ – sehr zum Gaudium der Anwesenden, weil beim Aufrufen immer zwei junge Männer gleichzeitig aufsprangen.
„Gemeinsames“ Kundenkonto
Kollegin Barbara Kneidinger teilte sich mit einer anderen Barbara Kneidinger bereits das Kundenkonto bei einem Handelsunternehmen, weil sich die Datensätze zu einem verschränkt hatten. Es fiel dann auf, als plötzlich über im Shop abzuholende Bestellungen informiert wurde.
Post rät: „Annahme verweigern“
Was soll man tun, wenn Briefe und Packerln eines Namenszwillings zugestellt werden? „Die Annahme verweigern oder in den nächsten gelben Briefkasten werfen“, rät die Post.
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