Erneute Verurteilung
Trump muss Schriftstellerin 83 Mio. Dollar zahlen
Donald Trump muss der Autorin E. Jean Carroll eine Millionensumme im hohen zweistelligen Bereich als Schadensersatz wegen Verleumdung zahlen. Das entschied die Geschworenenjury in New York. Während der Abschlussplädoyers machte sich Trump aus dem Staub. Auf seinem Online-Netzwerk Truth Social verkündete er, Berufung einzulegen.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump soll der Schriftstellerin E. Jean Carroll 83,3 Millionen Dollar für öffentliche Äußerungen zahlen, mit denen er Carroll 2019 verunglimpfte und ihre Vergewaltigungsvorwürfe bestritt. Das entschied ein Bundesgericht in Manhattan am Freitag.
Geschworene: Trump „böswillig“
Die Geschworenen befanden, dass Trump Carroll einen Schadenersatz in Höhe von 18,3 Millionen Dollar zahlen soll - 11 Millionen Dollar zur Finanzierung einer Kampagne zur Wiederherstellung des guten Rufs und 7,3 Millionen Dollar für den emotionalen Schaden, der durch Trumps öffentliche Äußerungen im Jahr 2019 entstanden ist.
Außerdem sollte Trump 65 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zahlen, weil er bei den Äußerungen über Carroll „böswillig“ gehandelt habe, so die Geschworenen. Die Summe ist mehr als achtmal so hoch als das, was Carroll in ihrer ursprünglichen Klage gefordert hatte.
Trump verlässt Gerichtssaal
Während der Abschlussplädoyers hat der frühere US-Präsident zwischenzeitlich überraschend den Gerichtssaal verlassen. Kurz nachdem Carrolls Anwältin Roberta Kaplan am Freitag mit ihrem Plädoyer begonnen hatte, sei Trump ohne vorherige Ankündigung aufgestanden und habe den Saal verlassen, berichteten US-Medien übereinstimmend. Nach den Abschlussplädoyers übernahm die Jury.
„Die Aufzeichnungen werden zeigen, dass Herr Trump gerade aufgestanden und aus dem Gerichtssaal herausgelaufen ist“, sagte Richter Lewis Kaplan daraufhin und bat Trumps Anwaltsteam darum, sitzen zu bleiben. Nach einer kurzen Pause im Anschluss an das Plädoyer von Anwältin Kaplan kam Trump dann zum Abschlussplädoyer seiner Anwälte wieder in den Gerichtssaal zurück. Warum er den Saal verlassen hatte und wo er hingegangen war, blieb zunächst unklar.
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