Hals aufgeschlitzt

Attacke mit Messer wegen „Stimmen im Kopf“

Burgenland
25.01.2024 15:13

Ein 25-jähriger Bauarbeiter aus Syrien schlitzte einem Kollegen im Burgenland mit dem Stanley-Messer den Hals auf. Er habe geglaubt, der Ungar sei ein schlechter Mensch und gehöre einem kurdischen Clan an. Dabei hatte er ihn nicht einmal gekannt.

Seit drei Jahren hat der Mann auf der Anklagebank den Asylstatus in Österreich inne. Der Syrer (25), der kein Wort Deutsch spricht, arbeitete als Bauarbeiter, ehe er am 14. Oktober in die U-Haft verfrachtet wurde. Er hatte einem ungarischen Arbeitskollegen (35), den er bis zu diesem Tag noch nie gesehen hatte, in Neusiedl am See ohne Vorwarnung mit einem Stanley-Messer den Hals aufgeschlitzt und dessen Knochen am Kleinfinger-Endglied durchtrennt.

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Der Schnitt war zwölf Zentimeter lang und zwei Zentimeter tief. Es war ein Zufall und viel Glück, dass die Halsschlagader nicht getroffen wurde. Sonst wäre das Opfer verblutet.

Der medizinische Gutachter beim Prozess in Eisenstadt

Zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig
Die Anklage lautet allerdings nicht auf versuchten Mord, da sich nach eingehenden Untersuchungen herausgestellt hat, dass der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Er leide unter einer schwerwiegenden nachhaltigen Störung, genannt paranoide Schizophrenie, heißt es. Beim Geschworenenprozess geht es also nur darum, ob der 25-Jährige in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen sei. Noch bevor der Syrer den Tathergang zu schildern beginnt, beantwortet er die Frage der Vorsitzenden Karin Lückl, ob er mit einer Einweisung einverstanden sei, mit „Ja“.

Seit dem Krieg im Nahen Osten „anderer Mensch“
Der Arbeitskollege telefonierte, als er vom Angreifer von hinten attackiert wurde. „Stimmen im Kopf haben mir gesagt, dass er ein schlechter Mensch ist und ich ihn abstechen soll“, so der Aggressor, der wegen psychischer Probleme bereits einen Monat lang in stationärer Behandlung gewesen war. „Nach der Entlassung habe ich die Medikamente abgesetzt, weil es mir wieder gut ging.“

Der Vorarbeiter gibt an, dass der 25-Jährige bis zum Ausbruch des Krieges im Nahen Osten ein ruhiger, unauffälliger Kollege gewesen sei. „Dann ist etwas mit ihm passiert. Dauernd hat er ,Juda nix gut!’ vor sich hin geplappert, er war ein anderer Mensch. Bevor die Tat passiert ist, hatte ich ihm extra einen Tag freigegeben.“

Einweisung ist rechtskräftig
Weil der Syrer laut Gerichtspsychiater „nicht in der Lage ist, Unrecht einzusehen“ und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass innerhalb kurzer Zeit ähnliche Taten möglich sind, wird die Einweisung von den Geschworenen beschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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