Folgt jetzt die AfD?
NPD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag ein historisches Urteil verkündet. Die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ - vormals NPD - wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das Urteil wird als „Blaupause“ im Umgang mit der AfD gesehen.
Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.
Ausschluss gilt sechs Jahre
Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
„Die Heimat“ sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, heißt es nun in der Urteilsverkündung der Richter.
Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar
Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie, was die Gruppe besonders treffen dürfte.
Parteienfinanzierung
- Parteien in Deutschland können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit - etwa den Wahlkampf - bekommen.
- Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen.
- Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in „Die Heimat“ umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.
NPD mittlerweile unbedeutend
Der NPD gelang es zuletzt nicht, sich für staatliche Gelder zu qualifizieren. 2020 kassierten die Rechtsextremisten die letzte Geldspritze in der Höhe von 370.600 Euro - zugutekamen der Partei damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Erklärung des Gerichts zum Nachlesen:
Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die sozialdemokratische SPD.
„Blaupause“ für die AfD?
Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war - laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte „Die Heimat“ niemanden. Auf ihrer Internetseite hatte die Partei damals erklärt, sie lasse sich nicht „zum Statisten einer Justiz-Simulation machen“. Die Verhandlung werde zu einem „Schauprozess verkommen“. Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.
Die Entscheidung könnte auch eine „Blaupause“ für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.
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