Vatermord gestanden

Er sollte arbeiten gehen – darum stach der Sohn zu

Oberösterreich
20.01.2024 13:22

Er war zu benommen, um in die Arbeit zu gehen - deshalb soll es am Freitag um 2.30 Uhr früh in Obernberg am Inn (OÖ) zu dem tödlichen Streit zwischen einem fünffach vorbestraften 22-Jährigen und dessen Vater (59) gekommen sein. Das gab zumindest der Sohn bei seiner Einvernahme am Samstagvormittag an. Er gestand, so die Staatsanwaltschaft, seinen Vater erstochen zu haben.

Zuerst sei es zum Streit gekommen, weil der Sohn, der eine Lehre begonnen hatte, Psychopharmaka eingeworfen hatte und deshalb stark benommen war. Der Vater sei dann nach oben gegangen und habe im ersten Stockwerk des Einfamilienhauses zwei Schüsse in eine Wand abgegeben.

Mit Küchenmesser zugestochen
Als der 59-Jährige dann mit der Waffe in der Hand die Stiege herabgekommen sei, habe der Sohn laut eigener Aussage mit einem Küchenmesser zugestochen. Er habe noch mitbekommen, dass der schwerst verletzte Vater aus dem Haus gegangen sei, dann habe er tablettenbedingt ein Blackout gehabt, so der geständige Mordverdächtige zur Kripo. Der Vater flüchtete zu einem Nachbarn, der die Polizei rief, starb jedoch um 4.40 Uhr im Spital.

Neun Stiche festgestellt
„Bei der Obduktion wurden insgesamt neun Stiche festgestellt - in den Bauch-, Brust und Rückenbereich. Tödlich war jener Stich, der eine große Arterie geöffnet hat“, sagt Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried. „Ob der Verdächtige Substanzen zu sich genommen hat und wenn ja, welche und wann, wird die Blutuntersuchung klären. Bisher gibt es dazu nur die Aussagen des Beschuldigten.“ Nachsatz: „Blutbilder lügen nicht.“

Zitat Icon

Wir werden natürlich auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Das wird sich alles klären.

Alois Ebner, Leiter der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis

Mutter wird erst vernommen
Unklar ist, ob auch die laut Nachbarn schwer herzkranke Mutter, eine Juristin, die sozial stark engagiert war, aus dem Haus geflüchtet war. Sie wird derzeit im Krankenhaus betreut und kann erst kommende Woche einvernommen werden.

Nur kurz im Auto geschlafen
Geklärt ist hingegen, warum sich der Sohn trotz eines Betretungsverbots, das am 9. Jänner ausgesprochen worden war, wieder im Elternhaus aufgehalten hatte. „Er gab an, ein, zwei Nächte im Auto geschlafen zu haben. Dann haben ihn die Eltern offenbar wieder aufgenommen. Das Zusammenleben dürfte bis zur Bluttat anscheinend problemlos gewesen sein“, so Ebner. Das Betretungsverbot hatte die Polizei nach einem Familienstreit verhängt.

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