Der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, bekannte sich schuldig. Er gestand, im November des Vorjahres seinen 16-jährigen Mitschüler - laut Obduktion mit 25 bis 30 Messerstichen und zwei Schlägen mit einem Hammer - getötet zu haben. Er gab zu, sich an mehr erinnern zu können als bei den Einvernahmen eingeräumt. Dort hatte er von Blackouts berichtet. "Ich wollte das nie wahrhaben. Aber es ist die letzte Möglichkeit, dass die Wahrheit rauskommt", sagte er vor Gericht.
Er sei in seinen Freund verliebt gewesen. Dieser habe seine Gefühle aber nicht erwidert und sich zurückgezogen, sagte der Angeklagte zum Motiv. Weil ihn ohnehin immer wieder Selbstmordgedanken quälten, habe er beschlossen, sich zu töten und den anderen in den Tod mitzunehmen.
Nur "Plan B" ausgeführt
Der ursprüngliche Plan sei gewesen, das Opfer mit einem Hammer bewusstlos zu schlagen, dann mit einem Seil zu erwürgen und sich selbst an einer Klimmstange aufzuhängen, gestand der Schüler stockend, aber gefasst. Das Messer, das er schließlich verwendete, war nur "Plan B", "falls es nicht klappt". Nach der Tat habe er sich selbst in der Badewanne in den Bauch gestochen. Dann sei ihm schlecht geworden und er habe doch die Rettung gerufen. Wieso er von seinem Selbstmordvorhaben abgerückt ist, wisse er selbst nicht.
Der Angeklagte gab auch zu, im Vorfeld Internetrecherchen "die Tat betreffend" durchgeführt zu haben. Worüber genau, wisse er aber nicht mehr. Die Staatsanwältin zitierte aus Protokollen, dass er beispielsweise nach Begriffen wie Mord, aber auch dem dafür vorgesehenen Strafmaß in Österreich gesucht habe. Die Einvernahme der Zeugen - unter anderem Mitschüler der beiden Burschen - fand am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
"Glaube nicht, dass ich so gefährlich bin"
"Ich glaube nicht, dass ich so gefährlich bin, wie es im Gutachten steht", sagte der Schüler nach seinem Schuldbekenntnis. Aufgrund der Expertise hatte die Staatsanwältin eine Einweisung in eine Anstalt verlangt. Der Verteidiger hingegen betonte, von seinem Mandanten gehe kein Gefährdungspotenzial aus, wenn seine Depressionen entsprechend medizinisch behandelt werden. Dem schloss sich das Gericht nicht an.
Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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