Nach mehr als einem Jahr in vorläufiger Unterbringung muss sich Iraker (42) ab 25. Jänner im Landesgericht Linz wegen dreier Mordversuche, fünf schwerer Raube und gefährlicher Drohung verantworten. Der laut einem Gutachten offenbar geisteskranke Attentäter dürfte allerdings in eine Sonderanstalt kommen
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, in diesem konkreten Fall war es aber anscheinend knapp vor einem „Kolbenverreiber“: Mehr als ein Jahr, nachdem ein Iraker (42) am 9. Jänner in Linz einen Amoklauf begangen haben soll, wird der Beschuldigte endlich vor Gericht stehen. Der erste Prozesstag ist für den 25. Jänner anberaumt, weitere Termine sind am 30. Jänner und am 1. Februar.
Der Iraker wollte laut Anklage seine Lebensgefährtin sowie auf der Flucht durch die Landeshauptstadt zwei Polizisten umbringen. Erst ein mutiger Beamter konnte den Amokläufer mit mehreren Schüssen in Leonding stoppen. Da hatte sich der Iraker bereits mit einem gestohlenen Sturmgewehr bewaffnet.
Drei Mordversuche und fünfmal schwerer Raub
Ihm werden jetzt drei Mordversuche sowie mehrere gefährliche Drohungen mit dem Tode vorgeworfen. Und zwar gegen die Tochter seiner Frau, den Arbeitskollegen seiner Gattin und eine Polizistin, die er umgefahren hatte, sowie jenen Gesetzeshüter, der ihn dann festnehmen wollte.
Dazu kommen noch fünf schwere Raube, einer davon vollendet. Dabei geht es um jene Autofahrer, denen der Amokläufer am Gaumberg ihr Fahrzeug abnehmen wollte. Als Nebendelikt gibt es auch noch ein Vergehen nach dem Waffengesetz, weil er einem Beamten dessen Sturmgewehr abgenommen hatte.
Derzeit befindet sich der gemeingefährliche Reserve-Rambo in einer sogenannten „vorläufigen Unterbringung“, früher hätte man dies schlicht als „Geschlossene“ bezeichnet. Auch jetzt ist er im Spital hinter Gittern.
Das psychologische Gutachten hat auch deshalb so lange gedauert, weil ein längerer Zeitraum zur Beobachtung nötig war.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
Paranoid und Schizophren
Ungesiebte Luft dürfte der ebenso geisteskranke wie gefährliche Iraker zum Schutz der Allgemeinheit möglicherweise bis ans Lebensende nicht mehr atmen dürfen. Er ist laut dem Gutachten von Adelheid Kastner paranoid schizophren. Bei dem auf drei Tage angesetzten Prozess wird es um die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, sprich einer Sonderanstalt, gehen. Alles andere wäre auch eine Überraschung.
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