Neues Elternrecht

Register über Samen- oder Eizellspenden kommt

Politik
15.12.2023 22:41

Am Freitag wurden im Nationalrat mehrere Änderungen im Elternrecht beschlossen. So soll die gesetzliche Elternschaft beispielsweise allein an den Umstand geknüpft werden, dass die Mutter und der Partner oder die Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben. Darüber hinaus kommt ein zentrales Register über Samen- oder Eizellspenden.

Damit soll das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung verbessert werden. Jugendliche sollen ab 14 Jahren Auskunft über ihre leiblichen Eltern bekommen können. Die Natur allein regle nicht alles. Sie könne Elternschaft auch verhindern und seitens der Medizin könne in diesem Fall zu Elternschaft verholfen werden, sagte der Abgeordnete Harald Troch (SPÖ). Seine Partei stehe positiv zu Samen- oder Eizellspenden - und zwar unabhängig davon, ob es sich um hetero- oder gleichgeschlechtliche Paare handle. Zugleich wies der Politiker darauf hin, dass es noch Antworten auf Fragen des Datenschutzes brauche. Ein erster Entwurf für das Register soll im Frühling vorgelegt werden.

Kinder, die ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt werden und deren Eltern in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, haben künftig auch automatisch zwei Elternteile. Damit werden sie mit Kindern gleichgestellt, die in einer heterosexuellen Ehe auf die Welt gekommen sind.

„Soziales Gefüge gewährleisten“
„In Zukunft wird jedes Kind in Österreich, das innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren wird, darauf vertrauen können, automatisch gesetzlich zwei rechtliche Elternteile zu haben - ungeachtet dessen, mit welcher Methode das Kind gezeugt wurde und ob die Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich sind. Mit diesem wichtigen Gesetz legen wir die Grundlage fest, dass die Sicherheit eines Kindes durch das soziale Gefüge gewährleistet wird“, sagte Ewa Ernst-Dziedzic, Menschenrechtssprecherin bei den Grünen, in einer Aussendung.

Leihmutterschaft bleibt verboten
Die Änderungen im Elternrecht beschlossen Abgeordnete der ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS. Die FPÖ stimmte nur für das Register. Einig war sich der Nationalrat darin, das Verbot der Leihmutterschaft beizubehalten. „Leihmutterschaft ist in den meisten Ländern der EU verboten und bedeutet meist Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen“, sagte die Organisation Aktion Leben Österreich in einer Aussendung.

Shetty Yannick (NEOS) kritisierte, dass die FPÖ ein enges Weltbild von „Vater, Mutter, Kind“ habe. Mehr als 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger würden aber in einem solchen System leben, meinte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Laut Mario Lindner (SPÖ) sind mehr als 900.000 Menschen in Österreich Teil der LGBTIQ-Community (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen, queere Menschen).

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