Für die angeklagte Rumänin waren die Prügeleinheiten nur „Erziehungsmaßnahmen“, das Schöffengericht wertete die brutalen Übergriffe allerdings als schwere fortgesetzte Gewalt. Das Urteil hatte es folglich in sich: sechs Jahre Haft!
Kinder haben ein Recht auf Fürsorge und Liebe. Der mittlerweile im SOS-Kinderdorf untergebrachte Bub konnte davon aber nur träumen, in seiner Familie herrschten ganz andere Sitten. Vor Gericht musste sich am Freitag seine Stiefmutter verantworten. Laut Anklageschrift hatte die Rumänin den Grundschüler im Zeitraum April 2020 bis Juli 2022 mehrmals wöchentlich verdroschen. Und das mit allem, was in Reichweite war.
Für den Buben begann das Martyrium im Alter von sieben Jahren, lange blieben die Geschehnisse jedoch unbemerkt. Als in der Schule das Thema „Gewalt gegen Kinder“ erörtert wurde, vertraut sich der Volksschüler seinen Lehrerinnen an. Im Zeugenstand geben die Pädagoginnen erschütternde Details bekannt: „Er meinte immer, die Mama habe ihn geschlagen. Mal mit der Bratpfanne, dem Gürtel oder dem Kochlöffel. Manchmal seien es auch Fußtritte gewesen.“ Oft sei das Kind weinend in die Schule gekommen und habe nach dem Unterricht nicht nachhause gewollt. Nicht einmal auf die Ferien habe sich der Bub gefreut. „Er hat mich gefragt, ob er nicht zu mir nachhause kommen könne“, so die ehemalige Klassenlehrerin.
Er meinte immer, die Mama habe ihn geschlagen. Mal mit der Bratpfanne, dem Gürtel oder dem Kochlöffel. Manchmal seien es auch Fußtritte gewesen.
Die Lehrerin des misshandelten Buben vor Gericht
Auf die Vorwürfe reagiert die angeklagte Stiefmutter mit einem Heulkonzert auf Kommando. Behauptet sogar, bei ihrer polizeilichen Aussage vom Dolmetscher falsch übersetzt worden zu sein. Sie liebe das Kind und habe die gelegentlichen Ohrfeigen als Erziehungsmaßnahmen betrachtet. Worauf sich Staatsanwalt Johannes Hartmann zur Bemerkung „Der Klassiker“ hinreißen lässt. Über ihre Schandtaten kann die Rabenstiefmutter nun die nächsten sechs Jahre im Knast nachdenken. Sie wurde nach dem Prozess wegen Fluchtgefahr verhaftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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