In 62 Gemeinden

Vogelgrippe: Erneut Stallhaltepflicht in Kärnten

Kärnten
05.12.2023 17:51

In Kärnten, Nieder- und Oberösterreich sowie dem Burgenland wurden in dieser Wintersaison bereits Vogelgrippe-Fälle bestätigt. Nun hat das Gesundheitsministerium erneut eine Stallhaltepflicht in diesen Bundesländern verordnet. Sie tritt mit 5. Dezember 2023 in Kraft.

Am vorletzten Wochenende im November wurde im Gemeindegebiet von Grafenstein - wie berichtet - ein toter Kranich aufgefunden, der an der gefürchteten Vogelgrippe gestorben war. Schon damals stand die Stallhaltepflicht bereits im Raum, die nun ab heute, Dienstag, in Kraft getrefen ist. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den beiden Statutarstädten Klagenfurt und Villach. Sie werden in der aktuellen Verordnung als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Als Risikogebiete ausgewiesen:

  • Klagenfurt (Stadt)
  • und Villach (Stadt)
  • Bezirk Hermagor:
  • Hermagor-Pressegger See und St. Stefan im Gailtal
  • Bezirk Klagenfurt-Land:
  • Ebenthal, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf am Wörthersee, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Pörtschach am Wörthersee, St. Margareten im Rosental, Schiefling am Wörthersee, Techelsberg am Wörtherseeim
  • Bezirk St. Veit an der Glan:
  • Eberstein, Liebenfels, St. Veit an der Glan, Weitensfeld im Gurktal, Frauenstein
  • Bezirk Feldkirchen:
  • Feldkirchen, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steindorf am Ossiacher See, Steuerberg
  • Bezirk Spittal an der Drau:
  • Baldramsdorf, Lendorf, Spittal an der Drau
  • Bezirk Villach Land:
  • Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Ferndorf, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörthersee, Weißenstein, Wernberg
  • Bezirk Völkermarkt:
  • Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt
  • Bezirk Wolfsberg:
  • Frantschach-St. Gertraud, Lavamünd, St. Andrä, St. Georgen im Lavanttal, St. Paul im Lavanttal, Wolfsberg

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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