Zechpreller (39) ließ es sich in mehreren Hotels gut gehen. Um die Rechnungen nicht zu begleichen, hatte er jede Menge Ausreden parat. Die allerdings kamen bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch beim Richter nicht gut an. Erst am Ende konnte sich der Angeklagte zu einem Geständnis durchringen.
Im Betrügen kennt sich der Deutsche gut aus. Drei Vorstrafen belegen dies. Wen wundert es, dass der Wiederholungstäter einen Monat nach seiner jüngsten Verurteilung schon die nächsten krummen Dinger dreht? Diesmal mietet sich der angeblich als Systemadministrator tätige im noblen Seehotel am Kaiserstrand in Lochau ein. Drei Wochen genießt er alle Annehmlichkeiten. Allerdings denkt der Mann nicht daran, die Zeche von mittlerweile rund 6000 Euro zu bezahlen. Stattdessen packt er und wechselt den Schauplatz.
Auch im Grand Hotel Bregenz lässt sich der Gast verwöhnen - und zahlt nicht. Als nach einer Woche und mehreren Aufforderungen ein Betrag von 1540 Euro offen ist, ruft die Geschäftsleitung die Polizei. Der Zechpreller wird verhaftet.
Von Richter Thomas Hofer zu den Beweggründen befragt, eröffnet der Beschuldigte die Märchenstunde. Die Erzählungen reichen von „ich habe gedacht, ich sei geschäftlich für die Firma unterwegs“ über „da war ein Wasserschaden in der Wohnung, weshalb ich ins Hotel ziehen musste“ bis hin zum untergetauchten Vorgesetzten und der Erkenntnis, selbst einer Scheinfirma aufgesessen zu sein.
„Viel Blödsinn erzählt“
Der Herr Rat redet Tacheles: „Sie haben beim Haft- und Untersuchungsrichter in der Vergangenheit so viel Blödsinn erzählt. Das passt doch alles nicht zusammen. Wie wäre es jetzt mal mit der Wahrheit?“ Nachdem dem Angeklagten die Situation aussichtslos erscheint, gesteht er schließlich doch: „Ja, die Firma gab es nicht. Die Mails an die Hotels hat nicht mein Vorgesetzter geschrieben, sondern ich. Heißt, ich hatte auch nicht 6000 Euro verdient, sondern bin arbeitslos.“
Das rechtskräftige Urteil: Vier Monate Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. An die Hotels muss er Schadensersatz zahlen. Schlusswort des Richters: „Dafür werden Sie jetzt enthaftet und die Verfahrenskosten für uneinbringlich erklärt. Aber dann gibt es heuer nichts mehr zu Weihnachten.“
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