Das Opfer sprach beim Prozess am Montag im Landesgericht Salzburg von eindeutiger sexueller Gewalt, er aber redete nur von Schmusereien: Das Gericht glaubte letztlich der jungen Frau und verurteilte den Ex-Taxler nicht rechtskräftig zu Bewährungs- und Geldstrafe.
Der Mann in der Mitte des Verhandlungssaales im Salzburger Landesgericht ist verheiratet und dreifacher Vater. Bis zum 4. März war er Taxifahrer. In dieser Nacht hatte er zwei Urlauberinnen in Bad Gastein heim gefahren. Nachdem eine ausgestiegen war, soll er sich an der anderen, einer erst 20-Jährigen, vergriffen haben: „Er hat meine Taille gepackt und mich zu sich gezogen. Dann hat er das Lenkrad losgelassen und meine Brüste berührt“, hören die Prozessbeteiligten als die Richterin die Einvernahme des Opfers abspielt. Und sie hören, wie die Frau betont: „Ich habe ihm klar gesagt, dass ich kein Interesse habe.“ Der Arbeiter sieht das etwas anders: Es hat zwei Küsse gegeben, mehr aber nicht, und schon gar keine Gewalt. „Sie hat meine Hand berührt und sich genähert“, sagt er zur Richterin. Und ergänzt: „Ich hatte keine böse Absicht, es war mein Fehler.“
Doch das Gericht glaubte mehr dem Opfer. Das nicht rechtskräftige Urteil: schuldig wegen geschlechtlicher Nötigung, zehn Monate auf Bewährung samt einer 1200 Euro Geldstrafe.
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