Abschiebung angeordnet

Verbrecher muss nach Haft zurück in die Türkei

Salzburg
03.11.2023 06:00

Erol O. sitzt wegen versuchten Mordes seit 2017 hinter Gittern. Er lebt seit den 80ern in Salzburg, hat drei Kinder - und muss nach Verbüßung der Strafe in sein Heimatland zurück. Er legte gegen die Abschiebung Beschwerde ein, und scheiterte.

Es ist der 12. November 2018. Erol O. wird in Handschellen dem Geschworenengericht vorgeführt. „Ja, ich bin geständig“, sagt er bei seinem Prozess. Und noch ein „Es tut mir leid“. Sonst schweigt der Türke. Er wird an diesem Tag im Landesgericht verurteilt: wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Freiheitsstrafe.

Weil er am 7. Dezember 2017 viermal den Abzug einer Walther P38 betätigt, viermal auf einen Landsmann schießt. Ein banaler Streit mit einem Nachbarn - weil der Mann nicht gegrüßt habe, hat der damals betrunkene Spielsüchtige zu töten versucht. Für das Opfer hat es psychisch wie physisch lebenslang Konsequenzen. Und für Erol O. auch - neben der Haftstrafe: Er muss nämlich in die Türkei zurückkehren. Das entschied die Behörde. Den Ausreise-Bescheid erhielt der dreifache Vater bereits im Juni 2020. Er legte dagegen Beschwerde ein, beschäftige alle Verwaltungsgerichte bis hin zur höchsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof.

Krimineller argumentierte mit Kindern und Brüdern
Die Wiener Höchstrichter bestätigten mit 27. September die Entscheidung: „Die Revision wird zurückgewiesen.“ Erol O. wird abgeschoben. Dabei lebt der Mann schon seit 1980 in Salzburg - also mehr als 40 Jahre lang. Er hat drei volljährige Kinder, allesamt Österreicher. Auch seine Brüder haben das Bundeswappen auf ihrem Pass. Der Verurteilte aber nicht, sondern nur den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, heißt es im Entscheidungstext. Darin unterstreicht das Gericht, die „schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung“ aufgrund der Tat, die durch ein „außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt gekennzeichnet“ ist.

Erol O. argumentierte mit seiner Familie. Doch die Behörde entgegnete: Es sei zu erwarten, dass ihn seine Familienangehörigen auch von Österreich aus bei der Wiedereingliederung in der Türkei unterstützen werden. Sobald Erol O. den Häfn verlässt, kommt er - wie ein Anwalt der „Krone“ erzählt - in Schubhaft, und in weiterer Folge in den Flieger in Richtung Türkei. In einem Punkt zeigten die Verwaltungsrichter doch Nachsicht: Das anfangs unbefristet ausgesprochene Einreiseverbot wurde auf zehn Jahre befristet.

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