"Nicht mehr tragbar"

Verkehrsvergehen falsch datiert: 15 Monate für Polizist

Niederösterreich
27.03.2012 16:42
Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt hat sich ein niederösterreichischer Polizist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg (Bild) verantworten müssen. Der Beamte der Autobahnpolizei wurde zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine Vielzahl von Anzeigen gegen Autofahrer falsch datiert hatte. Wenn dieses Urteil des Schöffensenates Rechtskraft erlangt, ist der 46-Jährige seinen Job los.

Der 46-Jährige hatte an seiner neuen Dienststelle bei der Autobahnpolizei Schwechat laut Staatsanwaltschaft fast das gesamte vergangene Jahr hindurch Verwaltungsübertretungen, vorwiegend Missachtung des Rechtsfahrgebotes, eingetragen, die ihm in seiner Freizeit aufgefallen waren. Die Vermerke zum Zeitpunkt des Vergehens verlegte er dabei in seine Dienstzeit, wodurch er wissentlich falsche Daten aufschrieb.

Unbescholtene Bürger hatten "Zores"
Die Bürger hätten ein Recht auf korrekte Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sein Anwalt sah keine wissentliche Schädigungsabsicht und auch keinen Vorteil für seinen Mandanten, wenngleich er selbst "keine sinnvolle Erklärung" zum Motiv anbieten konnte.

Richter Manfred Hohenecker verwies darauf, dass schon der bedingte Vorsatz reiche und 100 unbescholtene Bürger, die zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Verwaltungsübertretung etwa bereits im Flugzeug saßen, damit "Zores" hatten.

"Sie sind als Polizist nicht länger tragbar"
Das einzige Motiv, das er sich vorstellen konnte, wäre, dass der Beschuldigte mit zum Beispiel fünf Mandaten um 7.05 Uhr seinen "Arbeitsnachweis" erbracht und für den Rest des Tages auf einem Autobahnparkplatz Wurstsemmeln essen oder schlafen konnte, stellte der Richter "überspitzt ausgedrückt" in den Raum.

Die Rechtfertigung des Angeklagten, sein Hirn habe ausgesetzt, war Hohenecker zu wenig. Er stellte auch eine "Privathatz" auf Linksfahrer in den Raum: "Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer nicht rechts fährt?"

"Sie sind als Polizist nicht länger tragbar", betonte Hohenecker in seiner Begründung. Zudem glaube das Gericht hier nicht an die Selbstreinigungskraft der Polizei und vertraue nicht auf die Disziplinargewalt des Innenministeriums, sondern halte es für richtig, dass der Mann aus dem Polizeidienst entfernt werde.

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