Im neuen Jagdgesetz in Oberösterreich gibt’s für schwarze Schafe härtere Sanktionen, wenn besonders geschützte Tiere in Oberösterreich illegal getötet werden. So kann die Jagdkarte für einen sehr langen Zeitraum entzogen werden, wenn denn die Übeltäter überführt werden.
Eine ausdrückliche „Kampfansage gegen die Wildtierkriminalität durch harte Sanktionen“ möchte die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) – selbst eine Jägerin – mit dem neuen Jagdgesetz für Oberösterreich machen. Weil es hier eine steigende Tendenz gebe, nämlich bei der Erlegung von geschützten bzw. geschonten wildlebenden Tieren, die sich in den bisherigen Zahlen der Jagdkartenentzüge noch nicht niedergeschlagen habe. Diese stellten bisher die Ausnahme dar; der Entzug von Jagdkarten (laut Langer-Weningers Agrarressort 191 im letzten Jahrzehnt) erfolgte fast ausschließlich aufgrund des Vorliegens eines Waffenverbotes.
Es geht auch ums Image
„Wir müssen streng und konsequent gegen die illegale Verfolgung einzelner besonders geschützter Tierarten vorgehen“, sagt die Landesrätin – zum einen aus Gründen des Arten- und Naturschutzes, zum anderen, damit das Positiv-Image der Jägerschaft in Oberösterreich nicht beschmutzt werde. Viele Jäger würden sich dafür einsetzen, dass Wildtieren ausreichend Lebens- und Erholungsraum zur Verfügung steht. Wenige schwarze Schafe dürften die Jägerschaft daher nicht in ein schlechtes Licht rücken. Wenn daher zum Beispiel ein Rotmilan, eine Waldohreule, ein Graureiher, ein Wolf oder ein Bär illegal getötet wird, dann hat das künftig härtere Folgen. „Insbesondere die Mindestentzugsdauer der Jagdkarte von fünf Jahren ist für die Jäger ein deutliches Zeichen, da dies am meisten schmerzt“, sagt Langer-Weninger.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von „Redakteur“ Werner Pöchinger zum Thema:
Und was ist mit der Fallenjagd?
Bis Dienstag, 7. November, läuft noch die Frist zur Begutachtung des neuen Jagdgesetzes für Oberösterreich. Dann beginnt die Ausschussarbeit im Landtag daran. Mehr Härte gegen das illegale Erlegen von besonders geschützten Wildtieren ist gewiss zu begrüßen. Zugleich wandert die Pflicht, Lebendfallen regelmäßig zu überprüfen, von der Fallenverordnung ins Gesetz, sie wird also aufgewertet und extra betont. Das ist wichtig, zumal es erst kürzlich in Oberösterreich Funde toter Tiere in Lebendfallen gegeben hat.
Die Fallenjagd ist bei Tierschützern sowieso wild umstritten. Manche fordern ein Verbot, was aus jagdlicher Sicht aber nicht sinnvoll wäre. Die betonte Überprüfungspflicht, in der Praxis ergänzt durch elektronische Überwachung, ist da ein guter Mittelweg.
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