Hinkt Österreich nach?

Haft für Tierquäler-Bauer sorgt für viel Aufregung

Gericht
31.10.2023 11:00

Ein Bauer aus Schwaben in Deutschland muss zwei Jahre und 10 Monate hinter Gitter, nachdem er seine Kühe massiv vernachlässigt hatte. Das bisher höchste Urteil für Tierquälerei bei unseren Nachbarn ruft Österreichs Tierschützer auf den Plan. Sie fordern auch bei uns höhere Strafen und eine Gesetzesverschärfung.

Es ist die höchste bisher verhängte unbedingte Strafe wegen Tierschutzverstößen in Deutschland: Zwei Jahre und 10 Monate lang muss ein Landwirt aus Bad Grönenbach in Schwaben in Haft. Er hatte kranke Kühe am Hof derart vernachlässigt, dass sie notgetötet werden mussten. „Das ist Ignoranz gegenüber dem Tierschutz“, sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung und erhält dafür viel Beifall von Tierschützern.

Acht bzw. neun Monate bedingt für getötete Hunde
Auch in Österreich wird das Urteil beachtet. Tierschützer kritisieren, dass die Urteile hierzulande viel zu mild ausfallen. „Als Belohnung für Geständnisse bekommt man Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen. Tatsächliche Haftstrafen gab es nur für Tierquälerei in Österreich unfassbarerweise überhaupt noch nie“, kann Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler die Strafen für Tierquälerei nicht nachvollziehen. Als Beispiele führt er einen zu Tode getretenen Malteser an, dessen Peiniger neun Monate bedingt bekam, und den geknebelt in einen Brunnen geworfenen Hund in Altlengbach - acht Monate bedingt.

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Als Belohnung für Geständnisse bekommt man Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen. Tatsächliche Haftstrafen gab es nur für Tierquälerei in Österreich unfassbarerweise überhaupt noch nie.

(Bild: Amazing Paws - Lisa Breckner)

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler

Strafrechtsexperte: Bedingt bei Ersttätern gängig
Stadler fordert die Anhebung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre Haft - derzeit beträgt dieses bis zu zwei Jahre. „Ein Drittel bis die Hälfte des Möglichen ist bei Ersttätern ein gängiges Strafmaß“, erklärt Strafrechtsexperte Alois Birklbauer. Er ist der Meinung, dass eine höhere Strafdrohung keine Tierquälerei verhindern würde.

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