Eine erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Feldkirch ist erfolgreich angefochten worden. Der Angeklagte hatte eine Taxifahrerin in Fraxern geschlagen und übel beschimpft.
Zu früh gefreut hatte sich offensichtlich der angeklagte Oberländer, nachdem das gegen ihn wegen Körperverletzung eingeleitete Verfahren vom BG Feldkirch eingestellt worden war. Grund: Es stand Aussage gegen Aussage. Die Bezirksrichterin hatte im Prozess am 14. März den Bauarbeiter vom Vorwurf freigesprochen, Anfang Dezember eine Taxifahrerin in Fraxern geschlagen und als „dumme Hure“ beschimpft zu haben. Der Arbeitgeber des Opfers ließ das aber nicht auf sich sitzen und erteilte Anwältin Claudia Lecher-Tedeschi umgehend das Mandat für einen Fortsetzungsantrag - und so landete die Causa am Montag beim Berufssenat des Landesgerichts.
Taxifahrerin wehrt die Hiebe ab
Zum Fall: Nach einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier in Fraxern steigen der Angeklagte und sein Kumpel auf gut Glück in den Taxibus des späteren Opfers. Als die Frau den Herrschaften freundlich klar macht, dass sie auf einen anderen Fahrgast warte und sie daher die beiden nicht mitnehmen könne, rastet der betrunkene Bauarbeiter aus: „Du dumme Hure“, schreit er und schlägt auf die Frau ein. Die ist zum Glück geistesgegenwärtig und wehrt die Hiebe mit ihren Armen ab.
Als die Männer aussteigen, verriegelt die Taxlerin die Türen und flüchtet mit dem Bus. Auf der Fahrt setzt sie einen Notruf bei der Polizei ab und alarmiert die Taxizentrale. Trotz Schmerzen am Arm fährt sie ihre Schicht zu Ende. Im Krankenhaus stellen die Ärzte zahlreiche Hämatome und Prellungen an Ober- und Unterarm sowie dem rechten Handgelenk fest. Die Folge: drei Wochen Krankenstand.
Wie in der Verhandlung am Bezirksgericht bleibt der Angeklagte bei seiner Version: „Ich weiß nicht, woher diese Verletzungen stammen.“
Angeklagter wurde schuldig gesprochen
Nach kurzer Beratung folgt der Berufungssenat aber den Ausführungen des Staatsanwaltes und spricht den Mann rechtskräftig wegen Körperverletzung schuldig. Richterin Angelika Prechtl-Marte verhängt eine teilbedingte Geldstrafe im Ausmaß von 8100 Euro. Weil der Oberländer bislang unbescholten ist, muss er davon lediglich 2025 Euro bezahlen. Dem Betreiber des Taxi-Unternehmens war das Urteil auch aus einem anderen Grund wichtig: „Mir fährt danach keine Frau mehr nachts Taxi, wenn so etwas Schule macht und vom Gesetz nicht bestraft wird“, zitiert ihn Rechtsanwältin Claudia Lecher-Tedeschi.
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