Wohnschirm

Hilfe bei Miete erst, wenn man Schulden hat

Ombudsfrau
10.10.2023 18:00

Durch harte Widrigkeiten des Lebens hat sich eine Mutter bisher tapfer gekämpft. Aber nun steht die Frau endgültig an. Bald wird sie die Miete für ihre Wohnung nicht mehr aufbringen können. Doch Unterstützung aus dem Wohnschirm der Bundesregierung erhält die Alleinerzieherin keine.

Zerbrochene Beziehung, alleinerziehend, danach zwei schwere Krankheiten. Anna B. (Name geändert) hat es bisher nicht leicht gehabt. Um weiter arbeiten zu können, hat sie auf einen von Ärzten empfohlenen Reha-Aufenthalt aus Termingründen verzichtet und war keinen Tag arbeitslos. Bisher hat sie mit ihrem Teilzeitgehalt für sich und ihr kleines Kind das Auslangen gefunden.

Miete ist nicht mehr zu stemmen
Dann ist alles teurer geworden. Auch für Frau B. Neben Lebensmitteln und Haushaltsenergie ist die Miete für die Genossenschaftswohnung aufgrund der hohen Zinsen gestiegen. Um 130 Euro zahlt Frau B. mittlerweile pro Monat mehr und muss damit knapp 800 Euro aufbringen. Das schafft sie nur deshalb, weil ihr die pensionierte Mutter monatlich unter die Arme greift.

Beihilfe nicht ausreichend
Die kleine monatliche Mietbeihilfe reicht nicht aus. „Im Dezember steht die nächste Erhöhung an, und dann weiß ich endgültig nicht mehr weiter“, wandte sich die Alleinerzieherin Hilfe suchend an die „Krone“-Ombudsfrau. Mit August 2024 wurde ihr zwar eine günstigere Wohnung zugesagt. Aber was passiert bis dahin?

Keine Unterstützung aus Wohnschirm
Alle Stellen haben eine Unterstützung abgelehnt. Auch der von der Regierung extra für diese Fälle geschaffene Wohnschirm. „Bei einem Anruf wurde mir gleich gesagt, ich brauche gar keinen Antrag zu stellen. Da ich noch keine Mietschulden gemacht habe, wird mir auch nichts bezahlt!“ Das kann doch bitte nicht wahr sein?

Richtlinie: Hilfe erst, wenn man Schulden hat
Eine junge Mutter muss erst Schulden machen, damit ihr geholfen wird? Da darf man sich über so manches nicht mehr wundern! Tatsächlich sehen die Richtlinien es aber so vor. Der Wohnschirm springt erst ein, wenn jemand schon Mietschulden hat. Im Gegensatz zum Wohnschirm für Energiekosten.

Bei diesem kann man einen Antrag nicht nur für bereits bestehende, sondern auch für drohende Energierückstände gestellt werden. Und eines sei noch einmal deutlich gesagt. Auch das Essen von Burgern wird Frau B. nicht dabei helfen, die deutlich gestiegenen Kosten zu bewältigen.

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
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