Missbrauch der Amtsgewalt bei der Einwanderungsbehörde in Wien: Gegen Geld genehmigte eine junge Beamtin widerrechtlich den Aufenthalt einer Serbin. Dem Wunsch nach einer Diversion von Seiten der Verteidigung, kommt der Schöffensenat nicht nach - es seien bedingte Haftstrafen angebracht.
„Sie hat in ihrem Job eine Berufung gesehen. Sie hatte vor, dort alt zu werden. Für sie ist ein Lebenstraum zerplatzt“, so der Verteidiger einer 26-Jährigen im Wiener Landesgericht. Sie arbeitete als Kanzlistin bei der Einwanderungsbehörde MA 35. War dort für die Endverarbeitung von Aufträgen und Bestellungen zuständig.
Beamtin wollte bis zum Ende vertuschen
Bereits seit sieben Jahren arbeitete die junge Wienerin beim Magistrat. Bis sie vom guten Weg abkam: Gegen 600 Euro stellte die ehemalige Mitarbeiterin einer bekannten Serbin kurzerhand eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine österreichische Aufenthaltsgenehmigung, aus. Ohne, dass die Voraussetzungen erfüllt waren.
„Das ist nicht sehr schlau“
Selbst als ihre Vorgesetzte ihr schon auf die Schliche kam und den bereits bestehenden Auftrag stornierte, lies die 26-Jährige nicht locker. Sie beauftragte die beliebte Karte noch einmal. „Das ist nicht sehr schlau“, stellt Richterin Claudia Zöllner fest. Sie hätte gedacht, dass sie vielleicht noch damit davon kommen würde: „Ich hatte Angst, meinen Job zu verlieren. Was im Endeffekt eh passiert ist“, so die Beamtin.
Weil sowohl die Wienerin, als auch zwei Serben - die, die Aufenthaltsgenehmigung bestellten - den Amtsmissbrauch gestanden, bleibt es bei zwölf Monaten für die Beamtin und jeweils neun Monate für die Mitangeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.