„Schwarzgeld am Bau“ war das Prozess-Thema am Dienstag im Salzburger Landesgericht: Ein Pinzgauer Baumeister und sechs Häuslbauer gaben allesamt den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu. Sie alle kassierten eine Geldstrafe.
Keiner der Angeklagten muss am sprichwörtlichen Hungertuch nagen, eher ganz im Gegenteil: Die sechs mitangeklagten Häuslbauer, allesamt Pinzgauer, verdienen weit über dem Durchschnittslohn. Aber noch immer nicht so viel, wie der Hauptangeklagte, ein Pinzgauer Baumeister und Geschäftsführer einer Bau-Firma. Und der Firmenchef wollte wohl immer mehr: Laut Staatsanwältin Sabine Krünes hat der Beschuldigte mehr als eine halbe Million Euro an Schwarzgeldzahlungen für insgesamt neun Bauvorhaben angenommen. Die Schwarzgeld-Deals vereinbarte der Hauptangeklagte in den Jahren 2014 bis 2020. „Sichergestellte Unterlagen zur Errichtung von Privathäusern erbrachten den Verdacht von Schwarzgeldzahlungen. Dieser wurde durch weitere Hausdurchsuchungen bestätigt“, erklärte Krünes und sprach von genau 570.000 Euro an Zahlungen, die nicht verrechnet und damit nicht versteuert wurden. Dem Staat entging dadurch mehr als 150.000 Euro. „Der Schaden wurde bereits zur Gänze wiedergutgemacht“, betonte die Anklägerin mit Blick auf das Geständnis des Baumeisters.
Geldstrafen für alle Angeklagten
Die Schwarzgeld-Deals brachten jedenfalls auch die Häuslbauer mit vor den Kadi: als Beitragstäter. Allesamt erklärten sich ebenfalls geständig. Und in Zukunft soll das Ganze auch nicht mehr passieren, meint der Hauptangeklagte, der als Chef auch für seine mitangeklagte Firma nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz einstand: Ein zweiter Geschäftsführer sei installiert und ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt worden. Weiters sei die komplette Buchhaltung nun digitalisiert. „Damit so etwas nicht mehr passiert“, so der Baumeister zum Richter.
Eineinhalb Stunden nach Prozessbeginn verkündete der Vorsitzende bereits die Urteile: Mit einer 60.000 Euro teilbedingten Geldstrafe bekam der Baumeister die höchste Strafe. Die Hälfte davon wird er zahlen müssen, der Rest wurde bedingt ausgesprochen. Für die sechs Mitangeklagten setzte es unbedingte Geldstrafen zwischen 4500 Euro und 1000 Euro. Und die Firma bekam nicht rechtskräftig 60.000 Euro teilbedingt aufgebrummt, davon müssen 20.000 Euro als Geldbuße gezahlt werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.