Überfall im Keller

Ehefrau mit Messer in den Arm gestochen

Vorarlberg
27.09.2023 10:00

Schwere Körperverletzung und Nötigung: Der 29-jährige Türke wurde beim Prozess in Vorarlberg nun zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Es ist keine Bilderbuchehe, die der Angeklagte und seine Ehefrau führen. Streit gibt es oft. Ein Kind lebt noch bei den Eltern. Um das jüngere, zehn Monate alte Kind, kümmert sich eine Pflegefamilie. Ein Umstand, der zusätzlich Konfliktpotential schafft. Vor Gericht muss sich der zweifach vorbestrafte Angeklagte, der seit Mitte August in Untersuchungshaft sitzt, verantworten, weil er seine Ehefrau in den Keller gezerrt und ihr dort drei Messerstiche in den Arm versetzt hat.

Details zum Vorfall
Am 14. August gerät das Paar wieder mal in Streit, weil der Angeklagte betrunken nachhause kommt. Woraufhin ihm die genervte Gattin nicht nur lautstark Vorwürfe macht, ihm eine schmiert und in den Finger beißt. Die von den Nachbarn alarmierte Polizei verhängt dem Schluckspecht und depressivem Arbeiter zudem ein Betretungsverbot. 

Bei der Cousine eskaliert die Sache
Als er am nächsten Abend bei seiner Cousine vorstellig wird, dort um einen Schlafplatz bittet und erneut auf seine Frau trifft, nötigt er sie, mit ihm in den Keller zu kommen.

Staatsanwältin Sarah Müller glaubte dem Angeklagten seine Geschichte nicht. Der Richter schloss sich ihr an. (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwältin Sarah Müller glaubte dem Angeklagten seine Geschichte nicht. Der Richter schloss sich ihr an.

Dort zückt der Mann plötzlich ein Messer und sticht dem Opfer gleich dreimal in den Arm. Die Erklärung des Angeklagten zu dem drastischen Vorfall bei der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Feldkirch: „Das war ein Versehen. Ich wollte mich umbringen. Da entriss mir meine Frau das Messer und sagte, sie wolle auch nicht mehr leben.“

Am Ende habe es dann noch ein Gerangel um das Messer gegeben. Und die Verletzungen habe sie sich bestimmt selbst zugefügt. Was immer wieder vor Gericht vorkommt: Das Opfer will sich zur Sache nicht äußern. Für Staatsanwältin Sarah Müller klingt die Version des Mannes aber trotzdem nach einer Schutzbehauptung. Richter Julian Fettner teilt deren Meinung und spricht den Angeklagten nicht rechtskräftig schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 4500 Euro.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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