Verfahren vor IStGH

Kreml bleibt bei Vorwurf des Völkermords

Ukraine-Krieg
18.09.2023 15:47

Seit Montag, 18. September, beanstandet die Ukraine den russischen Vorwurf des Völkermords vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Am ersten Tag bekräftigte die russische Seite ihre Position. Kiews Argumentation „könnte nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein“, sagte der russische Vertreter Gennadi Kusmin.

„Die Ukraine wirft Russland nicht vor, Völkermord zu begehen. Die Ukraine wirft Russland auch nicht vor, Völkermord nicht verhindert oder bestraft zu haben. Im Gegenteil, die Ukraine besteht darauf, es habe keinen Völkermord gegeben. Wenn es keinen Völkermord gab, kann es auch keinen Verstoß gegen die Völkermordkonvention geben“, sagte Kusmin am Montag in Den Haag. Das Gericht entschied im Eilverfahren zunächst zugunsten der Ukraine. Geklärt werden müsse jedoch noch, ob der IStGH überhaupt zuständig sei.

Urteil ist symbolisch bedeutend
Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Die Urteile sind zwar bindend, können jedoch nicht mit Instrumenten durchgesetzt werden. Aus Sicht von Fachleuten hätte ein Urteil zugunsten der Ukraine eine hohe symbolische Bedeutung.

Die ukrainische Regierung hatte unmittelbar nach dem russischen Einmarsch am 24. Februar 2022 in einem Eilantrag gefordert, dass der Internationale Strafgerichtshof bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen Militäreinsätze anordnet. In dem Antrag wurde begründet, dass die russische Regierung die Invasion mit einer falschen Behauptung argumentiert hätte - jener, dass es in den ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk einen „Genozid“ gegen russische Bürgerinnen und Bürger gegeben hätte. Damit habe Moskau die UNO-Völkermordkonvention als Kriegsvorwand „missbraucht.“

Vorwurf des Nationalsozialismus
Die Anhörung am Montag war das erste Mal, dass sich ein russischer Vertreter in diesem Fall an das Gericht wandte. Die rechtliche Position der Ukraine sei „hoffnungslos fehlerhaft“ und „im Widerspruch zu der langjährigen Rechtsprechung“ des Gerichtshofs, sagte Kusmin. Das Regime sei „fest in der Geschichte, den Lehren und Praktiken des Nationalsozialismus verwurzelt.“ Am Dienstag wird die ukrainische Seite ihre Antwort vorbringen.

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