Pass fast verwehrt

„Kein Adel“: Ex-Botschafterin darf „von“ behalten

Adabei
16.09.2023 12:29

„Erhebe ja keinen Adelsanspruch!“ Ex-US-Botschafterin Helene von Damm ließ ihren Pass erneuern und darf nun die Präposition vor dem Nachnamen behalten. Der „Krone“ verriet sie, wie sie das schaffte.

Anfang der 1980er-Jahre war Helene von Damm Assistentin von Präsident Ronald Reagan, von 1983 bis 1986 dann US-Botschafterin in Österreich. Bis heute verkehrt die gebürtige Linzerin nur in den besten Kreisen aus Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Auf den Gästelisten wird sie dabei als „von“ Damm geführt.

„Name meines zweiten Ehemannes“
Das wäre ihr bei der Ausstellung ihres neuen Reisepasses fast verwehrt worden. „Ja, weil es hieß, das gibt es nicht“, sagt sie uns, und kann über die nicht ganz unpikante Causa, gerade in Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz, lächeln. „Es ist der Name meines zweiten Ehemannes gewesen, den habe ich behalten.“

„Ich habe aber weder früher noch heute in irgendeiner Art und Weise einen Adelsanspruch durch das ,von‘ erhoben. Bei mir sind nur alle Dokumente seit 50 Jahren auf diesen Namen ausgestellt, weil das früher nicht so streng gesehen wurde. Außerdem war mein Mann Deutscher, und das ,von‘ ist dort normal.“

Führen von Adelstiteln verboten
Fakt ist, die Grande Dame hat einen neuen Reisepass, und da steht ihr voller Name drinnen. „Das haben wir nur durch Geschick, Nachdruck und dank meines Anwaltes Gottfried Schellmann geschafft. Und ich bin glücklich darüber, weil ich sonst auch alle anderen meiner Papiere und Unterlagen hätte umändern müssen.“

PS: Seit 1919 ist das Führen von Adelstiteln bei uns verboten und wird „mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Kronen bestraft“, heißt es in dem Gesetz von damals, das bis heute Gültigkeit hat. Doch, wie gesagt, diesen Anspruch erhebt Helene von Damm nicht

Norman Schenz
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(Bild: kmm)



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