Schüsse im Spital

Bedingte Haft für Vorarlberger „Krankenhaus-Rambo“

Vorarlberg
24.08.2023 17:50

Der Angeklagte hatte Anfang Mai am Landeskrankenhaus Bludenz einen Cobra-Einsatz ausgelöst. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch musste sich der Mann nun verantworten.

In Handschellen wird der Freizeit-Rambo in den Gerichtssaal geführt. Der Hüne, der bis zu seiner Verhaftung als Bodyguard und Detektiv seine Brötchen verdiente, schweigt in der eigenen Verhandlung. „Ich mache keine Angaben“, stellt er schon zu Beginn klar. Und so ist Staatsanwältin Karin Dragosits mit der Sachverhaltsdarstellung dran. Angeklagt ist der 25-jährige Unbescholtene wegen mehrerer Delikte. Allesamt begangen am 8. Mai: Der gebürtige Salzburger sucht an jenem Abend wegen angeblich epileptischer Anfälle das Spital in Bludenz auf.

Litt der Mann unter einer Psychose?
Nachdem die Ärzte ein neurologisches Problem vermuten und ihn zur Abklärung ans LKH Rankweil überstellen wollen, rastet der Mann aus. Aus seinem Rucksack zieht er eine CO2-Pistole und einen Teleskopschlagstock. „Wir können das Problem auch anders lösen!“, droht er Ärzten und Pflegepersonal. Schließlich verbarrikadiert er sich in einem Patientenzimmer und verwüstet dieses. Er setzt einen Schuss aus der Pistole ab, flüchtet aus dem Fenster und stürmt erneut das Krankenhaus in Rambo-Manier mit Waffengurt überm OP-Hemd.

Mittlerweile von der Cobra verfolgt, ergibt sich der Durchgedrehte in einem Waldstück. Im Prozess beantragt Verteidiger Florin Reiter ein psychiatrisches Gutachten für seinen Mandanten und fordert einen Freispruch. „Mein Mandant befand sich damals in einer Psychose.“ Doch Richterin Silke Sandholzer lehnt ab.: „Der Angeklagte hat damals zielgerichtet und orientiert gehandelt. Auch der Anstaltsarzt konnte beim Beschuldigten keine Psychose feststellen.“

Der 25-Jährige wird daher wegen Nötigung, Drohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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