Zumindest eines ersparte der Angeklagte aus Oberösterreich seiner Tochter und dem Schwiegersohn: Dass sie aussagen und von seinen perversen Übergriffen auf die Enkelin berichten mussten. Der 63-Jährige gestand, hat das Vertrauen seiner Familie aber endgültig verspielt. Denn es gibt eine schlimme Vorgeschichte.
„Ich gestehe und nehme die Konsequenzen an“ - mit diesem Satz ersparte ein Linzer (63) seiner Tochter und seinem Schwiegersohn, dass sie am Landesgericht Linz vor dem Schöffensenat aussagen mussten. Sie hätten sonst schildern müssen, wie ihre Tochter ihnen von den Übergriffen des Opas erzählte. Die Staatsanwältin hatte ein halbes Dutzend sexuelle Übergriffe, darunter auch das Anfertigen von intimen Bildern der Sechsjährigen und das Konsumieren von Kinderpornos in der Anklage verlesen.
Dabei hatte der Opa von der Familie eine zweite Chance erhalten, war wegen schweren sexuellen Missbrauchs an der eigenen Tochter schon zu sieben Jahren Haft in Garsten verurteilt worden. 2009 war er entlassen worden, fünf Jahre später bekam er wieder Kontakt zur Tochter, die ihm dann gestattete, auf die Enkelin aufzupassen. Das Vertrauen wurde missbraucht.
Aufeinandertreffen vor Verhandlung
„Wissen Sie, was Sie ihrer Enkelin und ihrer Familie angetan haben?“, fragte der vorsitzende Richter des Schöffensenats. „Ich hasse mich dafür“, sagte der Opa, den die Tochter und der Schwiegersohn vor der Verhandlungstür keines Blickes würdigten. Jeder Kontakt ist abgebrochen, auch seine Ehe steht vor dem Aus.
Das Urteil: zwei Jahre Haft - fünf Jahre wären möglich gewesen. Der Angeklagte nahm dann die Konsequenzen aber nicht gleich an, nahm sich Bedenkzeit. Obwohl der Richter Fußfesseln in Aussicht gestellt hatte, weil die verbüßten sechs Monate Untersuchungshaft der Strafe angerechnet werden. Auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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