Verschmähte Liebe?

Prozesskrimi nach Zittern vor Feuerteufel in Kundl

Tirol
22.08.2023 07:00

Verwischte Spuren im Schnee, ein Tanzabend des Opfers und viele offene Fragen: Ein 56-jähriger Tiroler steht nach mysteriösen Ereignissen und einem abgefackelten Auto in Kundl nun in Innsbruck vor Gericht.

Die Umtriebe eines Feuerteufels ließen im Winter die Bewohner von Kundl zittern - die „Krone“ berichtete mehrfach. Nach dem Brand einer alten Waschküche und eines Feuerwehrautos brannte am 26. Februar auch das Auto einer Frau in einer Garage. Anzünder am Hinterrad lösten das Feuer aus. Das Auto wurde vernichtet, die Garage arg beschädigt.

Die Polizei stieß auf einen Nachbarn (56), der noch hastig mit einem Besen die Spuren im Schnee verwischt haben soll. „Nicht schuldig, ich war selbst geschockt“, erklärte der Angeklagte, der nur für diesen Fall, nicht aber für die ganze Serie und schon gar nicht für weitere Brände in früheren Jahren vor Gericht stand. Er sei damals in der Nacht nur unterwegs gewesen, weil er nach den mysteriösen Bränden selbst der Sache nachgehen wollte, behauptete er selbstbewusst.

Nach Tanzabend brannte das Auto der Kundlerin
Die Staatsanwältin erklärte, dass der 56-Jährige am Tag zuvor noch mit der Autobesitzerin tanzen war. Danach habe es regen WhatsApp-Austausch gegeben. „Zurückweisung seiner Avancen“ sei ein mögliches Tatmotiv. Zur Klärung wurden damals im Ort auch Kameras montiert, sie zeigten mehrmals einen Mann mit demselben „markanten Gang“.

Der zuständige Polizist des Landeskriminalamtes, der die Videos auswertete, konnte Tatzeitpunkt und Tatort in Einklang mit den Bewegungen dieses „Phantoms“ bringen. Ob darauf der 56-Jährige zu sehen ist, blieb aber offen.

Der Angeklagte muss sich auch wegen der unsachgemäßen Lagerung von mehr als 100 Gasflaschen und rund 25.000 Liter Diesel verantworten, ebenso wegen sichergestelltem Diebsgut.

Autobesitzerin blieb dem ersten Prozesstag fern
Am zweiten Prozesstag am Mittwoch wird ein Brandsachverständiger einvernommen, der sich für den ersten Verhandlungstag entschuldigt hatte. Auch die Einvernahme der Autobesitzerin, die unentschuldigt fehlte, ist vorgesehen. Für den 56-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

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