Prozess in Feldkirch

Sah die Tante bei Vergewaltigung zu?

Vorarlberg
19.08.2023 14:55

Wegen unterlassener Hilfeleistung musste sich am Freitag die Tante eines mutmaßlichen 16-jährigen Vergewaltigungsopfers am Landesgericht Feldkirch verantworten. Möglicherweise wird die Anklage noch ausgedehnt.

Der Fall liegt bereits fünfeinhalb Jahre zurück. Dass es erst jetzt zum Prozess gekommen ist, liegt laut Verteidiger Karl Rümmele an den „diametralen Aussagen“ des vermeintlichen Opfers und der beschuldigten Tante. Zudem mangle es an objektiven Beweisen. Doch worum geht es? Laut öffentlicher Anklägerin soll die damals 24-jährige Tante mit der 16-jährigen Nichte zunächst im Hallenbad gewesen sein. Dort habe die Frau mit einer Chatbekanntschaft aus der Schweiz ein späteres Treffen in ihrer Wohnung vereinbart. Der Mann habe dann einen Kollegen mitgebracht. Im Beisein der Tante soll es zur Vergewaltigung der 16-Jährigen durch die beiden Männer gekommen sein.

Der Tante wird nun zur Last gelegt, dass sie damals im März 2018 die Vergewaltigung der 16-Jährigen weder verhindert noch Hilfe geholt hätte. Was die Beschuldigte in der Verhandlung bestritt. Es habe keine Vergewaltigung gegeben, behauptet sie. Es sei einfach nur Gruppensex auf freiwilliger Basis gewesen. Man sei auch zwischendurch eine rauchen gegangen und habe dann einen Partnertausch gemacht. Die Nichte hätte jederzeit die Wohnung verlassen können, so die Tante.

Anders lautet die Version der Mutter des vermeintlichen Opfers. Ihre Tochter habe ihr tags darauf von der Vergewaltigung erzählt, sie aber aus Angst darum gebeten, weder die Polizei einzuschalten noch mit ihr ein Krankenhaus aufzusuchen. Da nach der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers nun sogar der Verdacht nahe liegt, dass die Angeklagte einen Beitrag zu den Vergewaltigungen geleistet haben könnte, hat die Staatsanwaltschaft dies nun zu klären. Sollte dem so sein, wird die Sache vor dem Schöffengericht erneut verhandelt. Im Falle eines Schuldspruchs als Beitragstäterin würden der Tante bis zu zehn Jahre Haft blühen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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