Beschluss im März?

Lobbyistengesetz: SPÖ und Branche kritisieren Entwurf

Österreich
11.01.2012 19:40
Justizministerin Beatrix Karl drängt nach dem Expertenhearing im Parlament auf eine rasche Umsetzung des von ihr vorgelegten Entwurfs für das Lobbyistengesetz. Sie halte "eine Beschlussfassung im Parlament bis März für realistisch", betonte Karl am Mittwoch. Dies hält zwar auch die SPÖ prinzipiell für möglich, Justizsprecher Hannes Jarolim sieht aber, ebenso wie Experten und Vertreter der Lobbying-Branche, noch "massiven Verbesserungsbedarf".

Während Karl sich zufrieden mit den Ergebnissen des Hearings zeigte - die letzten offenen Fragen seien diskutiert, die Eckpunkte des Gesetzes "klar bestätigt" worden -, waren die SPÖ-Vertreter Jarolim und Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter anderer Meinung: Das Hearing habe gezeigt, dass Karls Entwurf noch intensiv überarbeitet werden müsse. So habe Ex-VfGH-Präsident Karl Korinek, der als Experte zum Hearing geladen war, vor großer Rechtsunsicherheit, widersprüchlichen Doppelgleisigkeiten und damit verfassungsrechtlichen Problemen gewarnt.

Korinek: "NGOs vom Gesetz ausnehmen"
Korinek plädierte dafür, NGOs wie Tierschutzorganisationen und Autofahrerklubs vom Gesetz auszunehmen - etwa über eine klare Abgrenzung von Lobbying für den eigenen Vereinszweck und kommerzielles Lobbying für Dritte. Ein "schwerer Fehler" des Gesetzes ist seiner Meinung nach, dass nur Lobbying bei Verwaltung und Gesetzgebung vom Gesetz erfasst wird, nicht aber die Einflussnahme auf ausgegliederte Einheiten wie Finanzmarktaufsicht und Regulatoren sowie bei Auftragsvergaben und Förderungen.

Auch dass der Bund mit dem Gesetz die Kompetenz für den Erlass von Verhaltensregeln für alle Interessensverbände an sich ziehen möchte, ist für Korinek problematisch, denn damit wären alle auf Landesebene erlassenen Gesetze etwa über Ski- oder Sportverbände mit einem Schlag verfassungswidrig.

Für Politikwissenschafter Hubert Sickinger unverständlich ist, dass Lobbyingunternehmen zwar ihre Auftraggeber ans Register melden müssen, diese Information aber geheim bleibt. Das Anwaltsgeheimnis verbiete einem Anwalt ja auch nicht, bei Gericht den Namen seiner Klienten zu nennen, argumentierte Sickinger.

Branchenvertreter sehen Schieflage
Branchenvertreter sehen zudem in der im Gesetzesentwurf geplanten Ungleichbehandlung von "Interessensvertretern" (also etwa Kammern) und kommerziellem "Lobbyisten" eine Schieflage. "Ich glaube, dass das Interesse der Ärztekammer nicht wichtiger und bedeutender ist als das der Pharmig und als das der Patientengruppen", sagte Feri Thierry, Unternehmensberater und Präsident des Österreichischen Public Affairs Verbandes ÖPAV.

Kritik an dem Gesetzesvorhaben kam auch von Abgeordneten - und zwar auch aus der SPÖ. So kritisierten die Abgeordneten Peter Wittmann und Otto Pendl, dass der Entwurf Probleme für Gemeindefunktionäre bringen könnte, die auch als Abgeordnete tätig sind. Hintergrund: Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass ein öffentlicher Funktionsträger "in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist tätig werden" darf.

FPÖ bei Beschlussfassung dabei?
Der SPÖ zufolge werde jedenfalls "massive legistische Tätigkeit" nötig sein, um das Gesetz beschlussreif zu machen - wobei sich aber bei "harter Arbeit" eine Absegnung im März ausgehen könnte. Für ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer, den Vorsitzenden des Justizausschusses, gilt es jetzt, "unter Einbeziehung der sachbezogenen Anregungen der Experten auf politischer Ebene weiterzuverhandeln und zu einem Ergebnis zu kommen".

Die Beschlussfassung sei laut Donnerbauer "für März vorgesehen", dafür muss aber - weil eine Verfassungsmehrheit nötig ist - noch eine Oppositionspartei gewonnen werden. Das könnte die FPÖ sein. Sie will aber noch die für Anwälte vorgesehene Ausnahme aus dem Lobbyistengesetz "nachgeschärft" haben.

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