Drei Beschuldigte

Mutmaßlicher Betrug bei Volksbefragung in Tirol

Tirol
03.08.2023 12:30

Gerade einmal fünf Stimmen machten das Zünglein an der Waage aus und waren nach einer Volksbefragung in Tirol der Todesstoß für die anvisierte Skigebietserweiterung zwischen Ötz- und Pitztal. Allerdings soll da nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nun gegen drei Männer Anklage wegen Amtsmissbrauch erhoben.

Am 17. Juli vergangenen Jahres fand in St. Leonhard im Pitztal eine Volksbefragung statt, ob der Pitztaler mit dem Ötztaler Gletscher verbunden werden soll. Damals lehnte eine knappe Mehrheit der Bevölkerung den Zusammenschluss ab, woraufhin die Gletscherbahnen Pitztal das Projekt auf Eis legten. Wenige Wochen nach der Befragung wurde die Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlichem Wahlbetrug eingeschaltet.

Wahlkarten selbst ausgefüllt?
Nun wurde Anklage gegen drei Männer wegen Amtsmissbrauch erhoben. „Alle drei Angeklagten waren Mitglieder einer für die Volksbefragung zuständigen Wahlbehörde“, erklärt Hansjörg Mayr von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Nach der Verdachtslage haben sie sich offenbar von 17 Wahlberechtigten dazu bevollmächtigen lassen, deren Wahlkarte bei der Gemeinde abzuholen. „Diese Wahlberechtigten haben die Wahlkarten aber nie erhalten. Die Angeklagten füllten die Wahlkarten im Namen der Wahlberechtigten selbst aus und stimmten eigenmächtig in deren Namen für den Zusammenschluss“, so Mayr. Anschließend sollen die drei in ihrer Funktion als Teil der Wahlbehörde die Wahlkarten in die Ermittlung des Wahlergebnisses miteinbezogen bzw. durch die redlichen Mitglieder der Wahlbehörde miteinbeziehen haben lassen.

Die Wildspitze (Bild: Wallner Hannes)
Die Wildspitze

Angeklagter wehrt sich gegen Vorwurf
Einer der Angeklagten stellt laut der Staatsanwaltschaft den Vorwurf in Abrede. Die beiden anderen haben im Ermittlungsverfahren nicht Stellung genommen. „In ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Wahlbehörde gelten die Angeklagten als Beamte im Sinne des Strafrechtes. Ihr - nach der Verdachtslage - vorschriftswidriges Verhalten ist daher als Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zu qualifizieren“, betont Mayr.

Ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruches droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.

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